Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)
August/September 2021
24. September 2021
Externe Kommunikation
Änderung des Sitzungskalenders des EZB-Rats für 2022; mehr externe Sitzungen des EZB-Rats
Am 20. September 2021 beschloss der EZB-Rat, dass die ursprünglich für den 20. Januar 2022 geplante geldpolitische Sitzung und die für den 2. Februar 2022 angesetzte nicht die Geldpolitik betreffende Sitzung entfallen. Stattdessen wird für den 3. Februar 2022 eine geldpolitische Sitzung anberaumt. Der EZB-Rat billigte daher die entsprechend angepassten unverbindlichen Kalender für die regulären Tenderoperationen und die Mindestreserve-Erfüllungsperioden des Eurosystems im Jahr 2022 (siehe unten).
Weiterhin beschloss der EZB-Rat, ab dem kommenden Jahr zwei Sitzungen pro Jahr außerhalb Frankfurts abzuhalten. Damit will er unterstreichen, dass ihm die Intensivierung des Austauschs mit der Zivilgesellschaft im Euroraum ein Anliegen ist, wie unlängst durch die Veranstaltungen deutlich wurde, die im Rahmen der Überprüfung der geldpolitischen Strategie unter dem Motto „Die EZB hört zu“ stattfanden. Ab 2023 soll jeweils im Frühjahr eine geldpolitische Sitzung und im Herbst eine nicht dem Thema Geldpolitik gewidmete Sitzung an einem anderen Ort stattfinden. Der Veranstaltungsort der externen Sitzungen wird auf Grundlage entsprechender Einladungen der Präsidenten der nationalen Zentralbank im Euroraum ausgewählt. Der aktualisierte Sitzungskalender des EZB-Rats ist auf der Website der EZB abrufbar.
Marktoperationen
Unverbindliche Kalender für Operationen des Eurosystems im Jahr 2022
Am 23. Juli 2021 billigte der EZB-Rat die unverbindlichen Kalender für die regulären Tenderoperationen und die Mindestreserve-Erfüllungsperioden des Eurosystems im Jahr 2022. Eine Pressemitteilung hierzu ist auf der EZB-Website abrufbar. Die Kalender wurden am 20. September 2021 angepasst, um Änderungen hinsichtlich der Länge zweier Mindestreserve-Erfüllungsperioden Rechnung zu tragen. Diese ergaben sich aufgrund der Neuterminierung der ursprünglich für Januar 2022 geplanten geldpolitischen Sitzung des EZB-Rats (siehe oben). Die aktualisierten Kalender sind auf der Website der EZB abrufbar.
Operationelle Änderungen bei der Veröffentlichung von Daten zu geldpolitischen Portfolios
Am 28. Juli 2021 billigte der EZB-Rat, dass Tag und Uhrzeit für die wöchentliche und die monatliche Veröffentlichung von Daten zu den geldpolitischen Portfolios (Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (APP)/Pandemie-Notfallankaufprogramm (PEPP)) an die Veröffentlichung des konsolidierten Wochenausweises angepasst werden. Folglich werden die Daten seit dem 7. September 2021 anstatt montags um 15:45 Uhr MEZ dienstags um 15:00 Uhr MEZ veröffentlicht. Die entsprechende Mitteilung ist auf der Website der EZB abrufbar. Der EZB-Rat billigte außerdem, dass die nach Ländern aufgeschlüsselten Zahlen zur gewichteten durchschnittlichen Laufzeit von Wertpapieren, die im Rahmen des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors (PSPP) gehalten werden, ab September 2021 monatlich anstatt wie bisher halbjährlich veröffentlicht werden.
Rotation der von nationalen Zentralbanken nominierten Mitglieder des Überwachungsausschusses für den Euro Short-Term Rate (€STR)
Am 16. September 2021 ernannte der EZB-Rat Martin Wieland (Deutsche Bundesbank) und Juan Ayuso (Banco de España) zu von nationalen Zentralbanken nominierten Mitgliedern des Überwachungsausschusses für den Euro Short-Term Rate (€STR). Herr Wieland und Herr Ayuso übernehmen diese Funktion vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2023 und treten an die Stelle ihrer Vorgänger von der Banque de France und der Banca d’Italia. Die Ernennung erfolgt gemäß dem Rotationsverfahren, das für von nationalen Zentralbanken nominierte Mitglieder des Überwachungsausschusses für den Euro Short-Term Rate (€STR) vorgesehen ist. Die auf der Website der EZB hierzu verfügbaren Informationen werden in Kürze aktualisiert.
Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften
Stellungnahme der EZB zu latenten Steueransprüchen griechischer Kreditinstitute
Am 29. Juli 2021 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2021/25 auf Ersuchen des griechischen Finanzministeriums.
Stellungnahme der EZB zum Entwurf eines Gesetzes zu Hypothekenbanken und gedeckten Schuldverschreibungen und damit verbundenen Rechtsvorschriften in Finnland
Am 11. August 2021 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2021/26 auf Ersuchen des finnischen Finanzministeriums.
Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinien 2013/34/EU, 2004/109/EG und 2006/43/EG und der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
Am 7. September 2021 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2021/27 auf Ersuchen des Europäischen Parlaments.
Stellungnahme der EZB zum Entwurf einer Verordnung zur Überwachung von Zahlungssystemen und unterstützenden technischen Infrastrukturen und Netzwerkinfrastrukturen in Italien
Am 21. September 2021 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2021/28 auf Ersuchen der Banca d’Italia.
Corporate Governance
Vorsitz des Ausschusses für Informationstechnologie
Am 3. September 2021 ernannte der EZB-Rat Claudia Plattner, Leiterin der Generaldirektion Informationssysteme der EZB, mit sofortiger Wirkung zur Vorsitzenden des Ausschusses für Informationstechnologie (ITC). Frau Plattners Amtszeit endet am 31. Dezember 2022 gemeinsam mit der Amtszeit der anderen Vorsitzenden der Ausschüsse des ESZB/Eurosystems, die im Dezember 2019 ernannt bzw. wiederernannt wurden.
Empfehlung an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Banca d’Italia
Am 7. September 2021 verabschiedete der EZB-Rat die Empfehlung EZB/2021/41 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Banca d’Italia.
Vorsitz des Ausschusses für internationale Beziehungen
Am 22. September 2021 ernannte der EZB-Rat Isabel Vansteenkiste, die künftige Leiterin der Generaldirektion Internationale und europäische Beziehungen der EZB, mit Wirkung vom 1. November 2021 zur Vorsitzenden des Ausschusses für internationale Beziehungen (IRC). Frau Vansteenkistes Amtszeit endet am 31. Dezember 2022 gemeinsam mit der Amtszeit der anderen Vorsitzenden der Ausschüsse des ESZB/Eurosystems, die im Dezember 2019 ernannt bzw. wiederernannt wurden.
EZB-Bankenaufsicht
Empfehlung der EZB zu Dividendenausschüttungen
Am 23. Juli 2021 erließ der EZB-Rat auf Vorschlag des Aufsichtsgremiums die Empfehlung EZB/2021/31 zur Aufhebung der Empfehlung EZB/2020/62 zur Dividendenausschüttung während der Covid-19-Pandemie ab dem 30. September 2021. Eine Pressemitteilung hierzu ist auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.
Endgültige Ergebnisse des Stresstests 2021 der Europäischen Bankenaufsicht
Am 26. Juli 2021 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die endgültigen aggregierten Ergebnisse des Stresstests 2021 zu veröffentlichen. Eine Pressemitteilung hierzu ist auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.
Jahresbericht 2020 über Sanktionierungsmaßnahmen im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus
Am 30. Juli 2021 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, den Jahresbericht 2020 über Sanktionierungsmaßnahmen im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) zu veröffentlichen. Der Bericht enthält umfangreiche Statistiken zu den Sanktionierungsmaßnahmen, die die EZB und die nationalen zuständigen Behörden der am SSM teilnehmenden Mitgliedstaaten im Jahr 2020 in Verbindung mit Verstößen gegen Aufsichtsanforderungen ergriffen haben. Der Bericht ist auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.
Beschluss der EZB über die Lieferung von aufsichtlichen Daten an die EZB
Am 13. August 2021 erließ der EZB-Rat auf Vorschlag des Aufsichtsgremiums den Beschluss (EU) 2021/1396 (EZB/2021/39) zur Änderung des Beschlusses EZB/2014/29 über die Lieferung der aufsichtlichen Daten an die Europäische Zentralbank, die von den beaufsichtigten Unternehmen gemäß den Durchführungsverordnungen der Kommission (EU) Nr. 680/2014 und (EU) 2016/2070 den nationalen zuständigen Behörden gemeldet werden.
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