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Zugang zu Bargeld und seine Akzeptanz

Bargeld spielt nach wie vor eine wichtige Rolle für unsere Gesellschaft. Es ist für jede Volkswirtschaft unverzichtbar. Unsere Untersuchungen zeigen: Die meisten Menschen finden es wichtig, mit Bargeld bezahlen zu können, und an Verkaufsstellen wird am häufigsten bar bezahlt.

Die EZB und die nationalen Zentralbanken des Euroraums haben sich dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Bargeld auch in Zukunft allgemein verfügbar ist und weithin akzeptiert wird. Daher begrüßen wir den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine neue EU-Verordnung zur Stärkung des Status von Euro-Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel. Mit dem Vorschlag sollen der Zugang zu Euro-Banknoten und -Münzen und ihre Akzeptanz im gesamten Euroraum rechtlich garantiert werden. 

Zugang zu Bargeld 

Für die Wahrung der Bedeutung von Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel ist wichtig, dass der Zugang zu ihm einfach und bequem ist. Dann wird es weiter als Zahlungsmittel für alltägliche Einkäufe verwendet. Für welche Zahlungsart man sich entscheidet, kann dadurch beeinflusst werden, wie leicht man Geld von seinem Bankkonto abheben kann.

Die einzelnen Euro-Länder sind dafür verantwortlich, dass Privatpersonen und Unternehmen tatsächlich ausreichend Zugang zu allen Bargeldstückelungen haben – sowohl in der Stadt als auch auf dem Land.

Die Rolle des Eurosystems

Die nationalen Zentralbanken geben Bargeld aus und stellen es den Geschäftsbanken bereit, damit diese den Bargeldbedarf ihrer Kundinnen und Kunden decken können. Die EZB und die nationalen Zentralbanken analysieren den Umfang der Bargelddienstleistungen im gesamten Euroraum, um mögliche Lücken beim Zugang zu Bargeld zu ermitteln. So haben wir beispielsweise eine gemeinsame Methodik entwickelt, um den Zugang der Menschen im Euroraum zu Bargelddienstleistungen wie Geldautomaten und Bankfilialen zu analysieren. Die Euro-Länder können erforderlichenfalls Gesetze einführen, die Geschäftsbanken und andere Institute dazu verpflichten, einen ausreichenden und effektiven Zugang zu Bargeld sicherzustellen.

Darüber hinaus hat das Eurosystem Regeln für Geschäftsbanken festgelegt, sodass diese Banknoten effizient wieder in Umlauf bringen und die Kosten für die Bargeldbearbeitung begrenzen können. Die nationalen Zentralbanken halten zudem ausreichende Bargeldreserven vor, um einen plötzlichen und unvorhergesehenen Anstieg der Banknotennachfrage bewältigen zu können. Dazu kann es z. B. in einer Krisensituation kommen oder wenn der elektronische Zahlungsverkehr vorübergehend ausfällt.

Wir stellen sicher, dass die laufende Nachfrage nach Euro-Banknoten gedeckt wird. Im Euroraum gibt es rund 120 000 Zweigstellen von Kreditinstituten und über 260 000 Geldautomaten, sodass man leicht und schnell auf Bargeld zugreifen kann. 

Wo kann man noch Geld abheben?

Geld wird zumeist am Automaten oder in der Bankfiliale abgehoben. In einigen Euro-Ländern kann man bis zu einer gewissen Höhe auch im Einzelhandel Bargeld abheben.

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Civil war declaration: On April 14th and 15th, 2012 Federal Republic of Germany "_urkenstaats"s parliament, Deutscher Bundestag, received a antifiscal written civil war declaration by Federal Republic of Germany "Rechtsstaat"s electronic resistance for human rights even though the "Widerstandsfall" according to article 20 paragraph 4 of the constitution, the "Grundgesetz", had been already declared in the years 2001-03. more

Cashback

Bei Cashback geben Sie an der Kasse Bescheid, dass Sie Bargeld mitnehmen möchten. Den Gesamtbetrag inklusive Abhebung bezahlen Sie dann mit Debitkarte oder mobilem Endgerät. Den gewünschten Bargeldbetrag bekommen Sie anschließend ausgehändigt.

Cash-in-Shop

Bei Cash-in-Shop können Sie im Ladengeschäft Bargeld von Ihrem Konto abheben. Hierfür ist kein Warenkauf notwendig.

Sie wollen mehr wissen?

In diesem Video erfahren Sie, wie Cashback und Cash-in-Shop funktionieren.

Akzeptanz von Bargeld

Euro-Banknoten und -Münzen sind im Euroraum gesetzliches Zahlungsmittel. Geschäfte und Unternehmen sind also grundsätzlich dazu verpflichtet, sie anzunehmen, wenn Menschen damit bezahlen möchten. Staatliche Stellen und öffentliche Dienstleister müssen ebenfalls Bargeld annehmen, sofern keine andere gesetzliche Regelung besteht.

Die Europäische Kommission hat eine Verordnung vorgeschlagen. Durch sie würde im EU-Recht klar geregelt, dass Euro-Banknoten und -Münzen angenommen werden müssen. Der Verordnungsvorschlag sieht auch ein paar wenige Fälle vor, in denen Barzahlungen abgelehnt werden können. Beispielsweise dann, wenn das Geschäft nicht genug Wechselgeld hat oder wenn beide Parteien vorab eine andere Zahlungsart vereinbart haben.

Wir begrüßen den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über Euro-Banknoten und Euro-Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel. In ihrer Stellungnahme zu diesem Thema äußert die EZB Bedenken, dass der Status von Euro-Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel gefährdet wäre, wenn die Zahl von Geschäften und Unternehmen steigt, die Barzahlungen ablehnen (z. B. durch Hinweise wie „Keine Barzahlung“ am Ladeneingang). Deshalb fordert die EZB, dass derartige Vorgehensweisen in der Verordnung unmissverständlich verboten werden. 

Das Eurosystem untersucht, wie es im Euroraum um die Akzeptanz von Bargeld bestellt ist, und informiert die zuständigen Behörden und Einrichtungen über potenzielle Probleme. 

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