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1 Managementbericht

1.1 Zweck des EZB-Managementberichts

Der Managementbericht[1] ist Bestandteil des erweiterten Jahresabschlusses der EZB und soll den Lesern Hintergrundinformationen zum Jahresabschluss liefern.[2] Die Aktivitäten und Geschäfte der EZB sind auf ihre Ziele ausgerichtet. Daher ist auch die Finanz- und Ertragslage der EZB im Kontext ihrer Maßnahmen zu sehen.

Zu diesem Zweck erläutert der Managementbericht die Hauptaufgaben und ‑aktivitäten der EZB sowie deren Auswirkungen auf den Jahresabschluss. Darüber hinaus enthält er eine Analyse der wichtigsten Entwicklungen in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung im Jahresverlauf sowie Informationen zu den finanziellen Mitteln der EZB. Der Bericht erläutert außerdem das Risikoumfeld, in dem die EZB tätig ist. Er liefert Informationen zu den spezifischen Risiken, denen die EZB ausgesetzt ist, sowie zu den Risikomanagementrichtlinien, die zur Risikominderung angewandt werden.

1.2 Hauptaufgaben und -aktivitäten

Die EZB ist Teil des Eurosystems, das sich aus der EZB und den nationalen Zentralbanken (NZBen) der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) zusammensetzt, deren Währung der Euro ist.[3] Das vorrangige Ziel des Eurosystems besteht in der Gewährleistung von Preisstabilität. Die EZB erfüllt ihre Aufgaben so, wie dies im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union[4] und in der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (ESZB-Satzung)[5] festgelegt ist (siehe Schaubild 1). Die Aktivitäten der EZB dienen der Erfüllung ihres Mandats und nicht der Absicht, Gewinne zu erwirtschaften.

Schaubild 1

Die Hauptaufgaben der EZB

Das Prinzip der dezentralen Durchführung der Geldpolitik im Eurosystem spiegelt sich darin wider, dass die geldpolitischen Geschäfte des Eurosystems im Jahresabschluss der EZB und in den jeweiligen Jahresabschlüssen der NZBen des Euroraums erfasst werden. Tabelle 1 gibt einen Überblick über die wichtigsten von der EZB in Erfüllung ihres Mandats ausgeführten Geschäfte und wahrgenommenen Funktionen und erläutert die jeweiligen Auswirkungen auf den EZB-Jahresabschluss.

Tabelle 1

Die wichtigsten Aktivitäten der EZB und ihre Auswirkungen auf den Jahresabschluss

Umsetzung der Geldpolitik

Durchführung von Devisengeschäften und Verwaltung der Währungsreserven

Förderung des reibungslosen Funktionierens von Zahlungsverkehrssystemen

Beitrag zur Sicherheit und Solidität des Bankensystems und zur Stabilität des Finanzsystems

Sonstiges

1) Weitere Einzelheiten zu den geldpolitischen Instrumenten des Eurosystems und insbesondere zu den Offenmarktgeschäften finden sich auf der Website der EZB.
2) Weitere Informationen zur Wertpapierleihe finden sich auf der Website der EZB.
3) Weitere Informationen zu Devisenswap-Vereinbarungen finden sich auf der Website der EZB.
4) Weitere Einzelheiten zu den liquiditätszuführenden Geschäften in Euro des Eurosystems gegen notenbankfähige Sicherheiten finden sich auf der Website der EZB.
5) Weitere Informationen zu TARGET2 finden sich auf der Website der EZB.

1.3 Finanzielle Entwicklungen

1.3.1 Bilanz

Die Bilanz der EZB hat sich im Zeitraum von 2018 bis 2022 deutlich ausgeweitet, was in erster Linie auf Outright-Wertpapierankäufe der EZB im Zusammenhang mit der Durchführung der Geldpolitik im Eurosystem zurückzuführen ist (siehe Abbildung 1). Da die Nettoankäufe im Rahmen des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (APP)[6] im Dezember 2018 beendet und im November 2019 wieder aufgenommen wurden, fiel das Wachstum im Jahr 2019 moderat aus und ergab sich in erster Linie aus dem Anstieg des Marktwerts der Währungsreserven der EZB und des Werts der im Umlauf befindlichen Euro-Banknoten. Die Hauptgründe für die erhebliche Ausweitung in den Jahren 2020 und 2021 waren die Nettoankäufe von Wertpapieren im Rahmen des APP und die Einführung des Pandemie-Notfallankaufprogramms (PEPP)[7] im März 2020. Die Nettoankäufe von Wertpapieren im Rahmen des PEPP und des APP wurden ab Ende März 2022 bzw. 1. Juli 2022 eingestellt, was zu einer moderaten Ausweitung der Bilanz der EZB im Jahr 2022 führte.

Abbildung 1

Die wichtigsten Positionen der EZB-Bilanz

(in Mrd. €)

Quelle: EZB.

Im Jahr 2022 weitete sich die Bilanz der EZB um 18,7 Mrd. € auf 698,9 Mrd. € aus. Dies war vor allem auf den Anteil der EZB an Wertpapierankäufen im Rahmen des PEPP und des APP zurückzuführen. Diese Ankäufe hatten einen Anstieg des Bestands der zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapiere zur Folge. Gleichzeitig führte der Barausgleich dieser Ankäufe über TARGET2-Konten zu einem entsprechenden Anstieg der Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten. Dieser Anstieg der Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten wurde durch die Mittelzuflüsse aufgrund von höheren Einlagen von Ansässigen im Euro-Währungsgebiet bei der EZB mehr als ausgeglichen, wodurch sich gleichzeitig die sonstigen Verbindlichkeiten erhöhten.

Die Zunahme des Euro-Gegenwerts der Währungsreserven der EZB und des Werts des Euro-Banknotenumlaufs trugen ebenfalls zum Wachstum der Bilanz der EZB bei.

Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Euro-Wertpapiere machten Ende 2022 65 % der Gesamtaktiva der EZB aus. Unter dieser Bilanzposition weist die EZB Wertpapiere aus, die sie im Rahmen des Programms für die Wertpapiermärkte (Securities Markets Programme – SMP), des CBPP3, des ABSPP, des PSPP und des PEPP erworben hat. Alle übrigen Wertpapiere, die im Rahmen des ersten und zweiten Programms zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen (CBPP1 und CBPP2) gehalten wurden, sind im Verlauf des Jahres 2022 fällig geworden.

Auf der Grundlage der entsprechenden Beschlüsse des EZB-Rats setzte die EZB die Nettoankäufe von Wertpapieren im Rahmen des PEPP bis Ende März 2022 fort. Die Nettoankäufe im Rahmen des APP endeten hingegen am 1. Juli 2022. Gleichzeitig wurden die Tilgungsbeträge der in den beiden Portfolios gehaltenen Wertpapiere im Jahresverlauf weiterhin vollumfänglich wieder angelegt. Diese Ankäufe und Wiederanlagen führten dazu, dass das Portfolio der EZB an zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren um 11,9 Mrd. € auf 457,3 Mrd. € (siehe Abbildung 2) und die Bestände im Rahmen des PEPP und des PSPP um 9,0 Mrd. € bzw. 8,8 Mrd. € anwuchsen. Der Rückgang der Bestände im Rahmen des ABSPP um 5,5 Mrd. € war auf Tilgungen zurückzuführen.

Im Dezember 2022 kündigte der EZB-Rat an[8], dass das APP-Portfolio ab Anfang März 2023 in einem maßvollen und vorhersehbaren Tempo reduziert wird, da das Eurosystem die Tilgungsbeträge von Wertpapieren bei Fälligkeit nicht mehr vollumfänglich wieder anlegen wird. Bis Ende Juni 2023 werden die Bestände monatlich im Durchschnitt um 15 Mrd. € reduziert. Das Tempo danach wird im Zeitverlauf festgelegt. Der EZB-Rat wird die Tilgungsbeträge der im Rahmen des PEPP erworbenen Wertpapiere mindestens bis Ende 2024 bei Fälligkeit weiterhin vollumfänglich wieder anlegen. Er wird bei der Wiederanlage im Zeitverlauf sowie über die Vermögensklassen und Länder hinweg weiterhin flexibel vorgehen, um den durch die Corona-Pandemie bedingten Risiken für den geldpolitischen Transmissionsmechanismus entgegenzuwirken.

Abbildung 2

Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere

(in Mrd. €)

Quelle: EZB.

Bei den aktiven Ankaufprogrammen für zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere, nämlich beim APP und beim PEPP, wiesen die von der EZB per Ende 2022 gehaltenen Wertpapiere eine diversifizierte Laufzeitstruktur[9] auf (siehe Abbildung 3).

Abbildung 3

Laufzeitstruktur der im APP und im PEPP enthaltenen Wertpapiere

Quelle: EZB.
Anmerkung: Bei Asset-Backed Securities basiert die Laufzeitstruktur auf der gewichteten durchschnittlichen Restlaufzeit der Wertpapiere und nicht auf dem rechtlichen Fälligkeitsdatum.

Im Jahr 2022 stieg der Euro-Gegenwert der Währungsreserven der EZB um 4,1 Mrd. € auf insgesamt 84,5 Mrd. €. Sie bestehen aus Gold, Sonderziehungsrechten und Devisen (US-Dollar, japanische Yen und chinesische Renminbi).

Der Euro-Gegenwert der Bestände der EZB an Gold und Goldforderungen nahm 2022 um 1,6 Mrd. € zu und lag somit bei 27,7 Mrd. € (siehe Abbildung 4), was einem Anstieg des Goldpreises in Euro zuzuschreiben war. Derweil blieb der Goldbestand in Feinunzen unverändert. Diese Zunahme führte auch zu einem entsprechenden Anstieg des Ausgleichspostens aus Neubewertung für Gold der EZB (siehe Abschnitt 1.3.2 „Finanzielle Mittel“).

Abbildung 4

Goldbestand und Goldpreis

(linke Skala: in Mrd. €; rechte Skala: Euro pro Feinunze Gold)

Quelle: EZB.
Anmerkung: Der „Ausgleichsposten aus Neubewertung für Gold“ enthält nicht die Beiträge der Zentralbanken der Mitgliedstaaten, die dem Euroraum nach dem 1. Januar 1999 beigetreten sind, zum kumulierten Ausgleichsposten aus Neubewertung für Gold der EZB zum Tag vor ihrem jeweiligen Beitritt zum Eurosystem.

Die Fremdwährungsbestände[10] der EZB in US-Dollar, japanischen Yen und chinesischen Renminbi stiegen in Euro um 2,0 Mrd. € auf 55,0 Mrd. € an (siehe Abbildung 5). Hauptgrund war die Aufwertung des US-Dollar gegenüber dem Euro. Die Aufwertung des US-Dollar spiegelt sich auch in höheren Salden der Ausgleichsposten aus Neubewertung der EZB wider (siehe Abschnitt 1.3.2 „Finanzielle Mittel“).

Abbildung 5

Devisenbestände

(in Mrd. €)

Quelle: EZB.

Zum Jahresende 2022 machten US-Dollar mit rund 78 % des Gesamtbestands weiterhin den größten Anteil der Devisenbestände der EZB aus.

Die EZB legt ihre Fremdwährungsbestände anhand eines dreistufigen Ansatzes an. Zunächst wird von den Risikomanagern der EZB ein strategisches Benchmark-Portfolio entwickelt, das vom EZB-Rat zu genehmigen ist. Dann stellen die Portfoliomanager der EZB ein taktisches Benchmark-Portfolio zusammen, das der Genehmigung des Direktoriums unterliegt. Im letzten Schritt werden die Anlagegeschäfte täglich dezentral von den NZBen durchgeführt.

Die Fremdwährungsbestände der EZB werden hauptsächlich in Wertpapiere und Geldmarkteinlagen investiert oder auf Girokonten gehalten (siehe Abbildung 6). Die in diesem Portfolio enthaltenen Wertpapiere werden zum Marktpreis zum Jahresultimo bewertet.

Abbildung 6

Zusammensetzung der Devisenanlagen

(in Mrd. €)

Quelle: EZB.

Die Fremdwährungsbestände ermöglichen es der EZB, gegebenenfalls Devisenmarktinterventionen zu finanzieren. Daher verfolgt die EZB bei der Verwaltung ihrer Fremdwährungsbestände drei Ziele, nämlich – in der Reihenfolge ihrer Priorität – Liquidität, Sicherheit und Rentabilität. Deshalb umfasst das Portfolio hauptsächlich Wertpapiere mit kurzen Laufzeiten (siehe Abbildung 7).

Abbildung 7

Laufzeitstruktur der in Fremdwährung denominierten Wertpapiere

Quelle: EZB.

Der Wert des Eigenmittelportfolios blieb mit 21,1 Mrd. € nahezu unverändert (siehe Abbildung 8), da sich seine wichtigsten Bestimmungsfaktoren im Jahr 2022 weitgehend gegenseitig ausglichen. Die Anlage eines Betrags, der insgesamt so hoch war wie der Betrag, der 2021 der Rückstellung der EZB für finanzielle Risiken zugeführt wurde, und der Betrag, der von den NZBen des Euroraums 2022 im Zusammenhang mit der zweiten Rate ihrer erhöhten Anteile am Kapital der EZB nach dem Ausscheiden der Bank of England aus dem ESZB eingezahlt wurde (siehe Abschnitt 1.3.2 „Finanzielle Mittel“), ließ das Volumen des Eigenmittelportfolios steigen. Jedoch wurde dieser Anstieg fast vollständig durch den Rückgang des Marktwerts der in diesem Portfolio gehaltenen Wertpapiere infolge des deutlichen Anstiegs der Anleiherenditen im Euroraum ausgeglichen (siehe Abbildung 16).

Abbildung 8

Eigenmittelportfolio der EZB

(in Mrd. €)

Quelle: EZB.

Das Portfolio enthält in erster Linie auf Euro lautende Wertpapiere, die zum Marktpreis am Jahresende bewertet werden. Im Jahr 2022 entfielen 76 % des Gesamtportfolios auf Staatsanleihen.

Der Anteil grüner Anlagen im Eigenmittelportfolio stieg von 7,6 % Ende 2021 auf 13,1 % Ende 2022 weiter an. Die EZB beabsichtigt, diesen Anteil in den kommenden Jahren noch weiter auszubauen.[11] Seit 2021 werden Ankäufe von grünen Anleihen an den Sekundärmarkten durch Anlagen in den in Euro denominierten Green-Bond-Investmentfonds für Zentralbanken ergänzt, der im Januar 2021 von der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich aufgelegt wurde.

Das Eigenmittelportfolio der EZB besteht vorwiegend aus Anlagen der finanziellen Mittel der EZB. Hierzu zählen ihr eingezahltes Kapital sowie die für den allgemeinen Reservefonds und die Rückstellung für finanzielle Risiken zurückgestellten Beträge. Durch die Portfolioerträge werden die nicht mit Aufsichtsaufgaben zusammenhängenden Betriebsaufwendungen der EZB mitfinanziert.[12] Das Portfolio wird in auf Euro lautende Vermögenswerte angelegt. Hierbei gelten die durch die Regelungen zur Risikokontrolle vorgegebenen Grenzen. Daraus ergibt sich eine stärker diversifizierte Laufzeitstruktur (siehe Abbildung 9) als bei den Währungsreserven.

Abbildung 9

Laufzeitstruktur der im Eigenmittelportfolio enthaltenen Wertpapiere

Quelle: EZB.

Ende 2022 betrug der Gesamtwert des Euro-Banknotenumlaufs 1 572,0 Mrd. €, was einem Anstieg um 1,8 % gegenüber Ende 2021 entspricht. Der auf die EZB entfallende Anteil von 8 % am gesamten Euro-Banknotenumlauf belief sich zum Jahresende auf 125,8 Mrd. €. Da die EZB selbst keine Banknoten ausgibt, hat sie gegenüber den NZBen des Euroraums Intra-Eurosystem-Forderungen. Diese entsprechen dem Wert der in Umlauf befindlichen Banknoten.

Die Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten der EZB gingen 2022 um 19,7 Mrd. € auf 355,5 Mrd. € zurück. Sie umfassen im Wesentlichen die TARGET2-Nettosalden der NZBen des Euroraums gegenüber der EZB und die Verbindlichkeiten der EZB hinsichtlich der Währungsreserven, die ihr von den NZBen des Euroraums im Zuge von deren Beitritt zum Eurosystem übertragen wurden.

Hauptgrund für die Entwicklung der Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten im Zeitraum von 2018 bis 2020 war die Entwicklung der TARGET2-Nettoverbindlichkeiten infolge der EZB-Nettoankäufe von zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren, die über TARGET2-Konten abgewickelt werden (siehe Abbildung 10). In den Jahren 2021 und 2022 wurden die Auswirkungen der Ankäufe von zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren auf die TARGET2-Nettoverbindlichkeiten durch andere Faktoren mehr als ausgeglichen. Diese Faktoren waren im Jahr 2022 vor allem die höheren Einlagen von Ansässigen im Euro-Währungsgebiet, die von der EZB in ihrer Funktion als Fiskalagent[13] akzeptiert wurden, und die höheren Salden der Nebensysteme im Euroraum, die über die TARGET2-EZB-Komponente an TARGET2 angeschlossen sind.

Abbildung 10

Intra-Eurosystem-TARGET2-Nettosaldo und zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere

(in Mrd. €)

Quelle: EZB.

Die sonstigen Verbindlichkeiten der EZB bestehen hauptsächlich aus Einlagen, die von der EZB in ihrer Funktion als Fiskalagent akzeptiert wurden, und aus Salden von Nebensystemen, die über die TARGET2-EZB-Komponente an TARGET2 angeschlossen sind. Im Jahr 2022 stiegen die sonstigen Verbindlichkeiten der EZB um 33,2 Mrd. € auf 165,7 Mrd. €. Dies war hauptsächlich auf die höheren Einlagen von Ansässigen im Euro-Währungsgebiet zurückzuführen, die die EZB in ihrer Rolle als Fiskalagent akzeptiert hatte.

1.3.2 Finanzielle Mittel

Die finanziellen Mittel der EZB setzen sich aus ihrem Kapital, allen Beträgen, die in der Rückstellung für finanzielle Risiken und im allgemeinen Reservefonds gehalten werden, den Ausgleichsposten aus Neubewertung und einem etwaigen Jahresüberschuss zusammen. Diese Mittel werden a) gewinnbringend investiert und/oder b) verwendet, um Verluste auszugleichen. Zum 31. Dezember 2022 verfügte die EZB über finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 51,6 Mrd. € (siehe Abbildung 11), was einem Zuwachs gegenüber 2021 um 1,8 Mrd. € entspricht. Verantwortlich hierfür waren a) die Erhöhung der Ausgleichsposten aus Neubewertung infolge der Aufwertung des US-Dollar gegenüber dem Euro und der Anstieg des Goldpreises in Euro im Jahr 2022 sowie b) die Erhöhung des eingezahlten Kapitals. Diese Erhöhungen wurden vor allem durch den Rückgang der Rückstellung für finanzielle Risiken teilweise ausgeglichen, nachdem diese zum Teil dafür verwendet worden war, Verluste aus dem Jahr 2022 auszugleichen.

Abbildung 11

Finanzielle Mittel der EZB

(in Mrd. €)

Quelle: EZB.
Anmerkung: Die Position „Ausgleichsposten aus Neubewertung“ umfasst den gesamten Gewinn aus der Neubewertung der Gold-, Fremdwährungs- und Wertpapierbestände, berücksichtigt jedoch nicht den Ausgleichsposten aus Neubewertung von Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Nicht realisierte Gewinne auf Gold und Fremdwährungen sowie nicht realisierte Gewinne aus Wertpapieren, die Neubewertungen unterliegen, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung nicht als Erträge ausgewiesen, sondern direkt unter den Ausgleichsposten aus Neubewertung auf der Passivseite der EZB-Bilanz erfasst. Mit den Salden aus diesen Positionen können die Auswirkungen künftiger ungünstiger Schwankungen der jeweiligen Preise und/oder Wechselkurse aufgefangen werden. Sie stärken somit die Widerstandsfähigkeit der EZB gegenüber den zugrunde liegenden Risiken. Im Jahr 2022 erhöhten sich die Ausgleichsposten aus Neubewertung für Gold, Fremdwährungen und Wertpapiere[14] um 3,0 Mrd. € auf 36,1 Mrd. €. Dies war höheren Neubewertungssalden für Fremdwährungen und Gold infolge der Aufwertung des US-Dollar gegenüber dem Euro und dem Anstieg des Goldpreises in Euro geschuldet (siehe Abbildung 12). Diese wurden teilweise durch die Verringerung der Neubewertungssalden für Wertpapiere ausgeglichen.

Abbildung 12

Die wichtigsten Wechselkurse und der Goldpreis im Zeitraum 2018-2022

(prozentuale Veränderungen gegenüber 2018; Daten zum Jahresende)

Quelle: EZB.

Nach dem Ausscheiden der Bank of England aus dem ESZB im Jahr 2020 erhöhten sich die Anteile der verbleibenden NZBen am gezeichneten Kapital der EZB. Der EZB-Rat hat beschlossen, dass die verbleibenden NZBen 2020 nur den entnommenen Kapitalanteil der Bank of England in Höhe von 58 Mio. € ausgleichen und die NZBen des Euroraums ihre erhöhten Kapitalanteile in zwei gleich hohen jährlichen Raten 2021 und 2022 in voller Höhe einzahlen. Nachdem die NZBen des Euroraums die letzte Rate eingezahlt hatten, erhöhte sich das eingezahlte Kapital der EZB 2022 um 0,6 Mrd. € auf 8,9 Mrd. €.[15]

In Anbetracht ihrer finanziellen Risiken (siehe Abschnitt 1.4.1 „Finanzielle Risiken“) unterhält die EZB eine Rückstellung für finanzielle Risiken. Die Rückstellung für finanzielle Risiken darf zusammen mit dem allgemeinen Reservefonds der EZB den Wert der von den NZBen des Euroraums eingezahlten Kapitalanteile nicht übersteigen. Der Umfang dieser Rückstellung wird jährlich unter Berücksichtigung einer Reihe von Faktoren geprüft. Hierzu zählen u. a. die Höhe der Bestände an risikobehafteten Anlagen, die für das kommende Jahr zu erwartenden Ergebnisse und eine Risikobeurteilung. Nach der jährlichen Überprüfung beschloss der EZB-Rat, Rückstellungen für finanzielle Risiken in Höhe von 1 627 Mio. € aufzulösen, um Verluste aus dem Jahr 2022 auszugleichen. Danach betrug das Jahresergebnis der EZB null (siehe Abschnitt 1.3.3 „Gewinn- und Verlustrechnung“). Infolge dieser Auflösung sank die Rückstellung für finanzielle Risiken auf 6,6 Mrd. €.

1.3.3 Gewinn- und Verlustrechnung

Nachdem der Jahresüberschuss der EZB mehrere Jahre angestiegen war, erreichte er 2019 seinen Höchststand und begann 2020, zurückzugehen. Ausschlaggebend für die Entwicklung des Jahresüberschusses der EZB waren in erster Linie die Veränderungen bei den Erträgen aus Währungsreserven und aus zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren. Zudem war die Rückstellung für finanzielle Risiken im Jahr 2021 erheblich aufgestockt worden, wodurch sich der Jahresüberschuss der EZB um den entsprechenden Betrag verringerte.

Nach der Auflösung von Rückstellungen für finanzielle Risiken in Höhe von 1 627 Mio. €, um Verluste aus dem Jahr 2022 auszugleichen, belief sich das Jahresergebnis der EZB auf null (2021: 192 Mio. €). Die Verluste ergaben sich hauptsächlich aus a) den Zinsaufwendungen für die TARGET2-Nettoverbindlichkeiten der EZB und b) dem negativen Nettoergebnis aus Finanzoperationen und Abschreibungen (siehe Abbildung 13).

Abbildung 13

Die wichtigsten Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung der EZB

(in Mio. €)

Quelle: EZB.
Anmerkung: Die Position „Sonstige Erträge und Aufwendungen“ umfasst „Nettoerträge/-aufwendungen aus Gebühren und Provisionen“, „Erträge aus Aktien und Beteiligungen“, „Sonstige Erträge“ und „Sonstige Aufwendungen“.

Die Nettozinserträge der EZB sanken um 666 Mio. € auf 900 Mio. € (siehe Abbildung 14). Dies war hauptsächlich auf die Zinsaufwendungen für die TARGET2-Nettoverbindlichkeiten der EZB zurückzuführen. Zu diesem Rückgang trugen auch die Zinsaufwendungen für die Forderungen der NZBen des Euroraums aus den an die EZB übertragenen Währungsreserven bei. Diese Aufwendungen wurden teilweise durch höhere Zinserträge aus a) Forderungen der EZB im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems, b) Währungsreserven und c) zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren ausgeglichen.

Abbildung 14

Nettozinserträge

(in Mio. €)

Quelle: EZB.

Die Nettozinserträge aus zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren stiegen 2022 um 528 Mio. € auf 1 534 Mio. € an (siehe Abbildung 15). Dies war hauptsächlich auf die höheren Nettozinserträge aus dem APP (aus im Rahmen des CBPP3, ABSPP und PSPP zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren) sowie die geringeren negativen Nettozinserträge aus dem PEPP-Portfolio zurückzuführen. Die Nettozinserträge aus dem APP stiegen 2022 um 424 Mio. € auf 1 571 Mio. €. Gleichzeitig sanken die negativen Nettozinserträge im Rahmen des PEPP von 252 Mio. € auf 103 Mio. €. Ausschlaggebend hierfür war in erster Linie der deutliche Anstieg der Anleiherenditen im Euroraum im Jahr 2022 (siehe Abbildung 16). Dieser ermöglichte Wertpapierankäufe im Rahmen der beiden Programme zu Renditen, die höher waren als die historische Rendite der jeweiligen Portfolios. Die Nettozinserträge aus den SMP-, CBPP1- und CBPP2-Portfolios gingen um 45 Mio. € auf 66 Mio. € zurück. Dieser Rückgang war auf das geringere Volumen dieser Portfolios infolge fällig gewordener Wertpapiere zurückzuführen.

Abbildung 15

Nettozinserträge/(-aufwendungen) aus zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren

(in Mio. €)

Quelle: EZB.

Abbildung 16

Renditen siebenjähriger Staatsanleihen im Euroraum

(in % p. a.; zum Monatsende)

Quelle: EZB.

Die Nettozinserträge aus Währungsreserven erhöhten sich vor allem infolge der höheren Zinserträge aus Wertpapieren in US-Dollar um 602 Mio. € auf 798 Mio. €. Der durchschnittliche Zinsertrag aus dem US-Dollar-Portfolio der EZB stieg 2022 im Vergleich zum Vorjahr an. Grund hierfür waren a) der Verkauf und die Tilgung von in der Vergangenheit erworbenen Anleihen mit niedrigeren Renditen und b) die Ankäufe von Wertpapieren mit höheren Renditen aufgrund des Anstiegs der Renditen von US-Dollar-Anleihen seit Ende 2021 (siehe Abbildung 17).

Abbildung 17

Renditen zweijähriger Staatsanleihen in den Vereinigten Staaten, Japan und China

(in % p. a.; zum Monatsende)

Quellen: Bloomberg und EZB.

Die Zinserträge aus der Verteilung von Euro-Banknoten an die EZB und die Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit Forderungen der NZBen aus übertragenen Währungsreserven beliefen sich 2022 auf 736 Mio. € bzw. 201 Mio. €, nachdem sie im Jahr zuvor null betragen hatten. Ursächlich für diese Änderungen waren die Anhebungen des Zinssatzes für Hauptrefinanzierungsgeschäfte (HFG), also dem Zinssatz, anhand dessen sich die Verzinsung dieser Salden berechnet. Dieser Zinssatz hatte seit März 2016 bei 0 % gelegen, war aber ab dem 27. Juli 2022 schrittweise angehoben worden und lag zum Jahresende bei 2,5 %.

Die Nettozinsaufwendungen aus/für TARGET2-Salden der NZBen beliefen sich auf 2 075 Mio. € im Vergleich zu einem Zinsertrag in Höhe von 22 Mio. € im Jahr 2021. Die Nettozinsaufwendungen im Jahr 2022 resultierten aus der Verzinsung der Intra-Eurosystem-TARGET2-Salden der EZB zum HFG-Satz, der 2022 zu steigen begann. Die Zinserträge in Höhe von 22 Mio. € im Jahr 2021 waren auf die Verzinsung der TARGET2-Salden von NZBen außerhalb des Euroraums mit einem negativen durchschnittlichen Zinssatz zurückzuführen.

Die sonstigen Nettozinserträge gingen zurück, was in erster Linie auf die Verzinsung der von der EZB in ihrer Funktion als Fiskalagent akzeptierten Einlagen zurückzuführen ist. Aufgrund des negativen durchschnittlichen Zinssatzes hatte die EZB im Jahr 2021 Zinserträge aus diesen Einlagen erzielt, wohingegen sie 2022 einen Zinsaufwand verzeichnete, da sich die geltenden Zinssätze ins Positive kehrten und die durchschnittlichen Einlagen gegen Jahresende höher waren. Dieser wurde durch die höheren Zinserträge aus dem Eigenmittelportfolio, die sich infolge von steigenden Renditen im Euroraum ergaben, teilweise ausgeglichen (siehe Abbildung 16).

Die realisierten Nettoverluste aus Finanzoperationen stiegen im Jahr 2022 um 104 Mio. € auf 110 Mio. € (siehe Abbildung 18). Grund hierfür waren Kursverluste vor allem aus dem Verkauf von in US-Dollar denominierten Wertpapieren, da deren Marktwert durch den Anstieg der Renditen von US-Dollar-Anleihen im Jahresverlauf negativ beeinflusst wurde (siehe Abbildung 17). Diese Verluste waren hauptsächlich in den letzten drei Quartalen 2022 zu verzeichnen (siehe Abbildung 19). Die realisierten Kursverluste wurden teilweise durch realisierte Wechselkursgewinne ausgeglichen, die sich im Wesentlichen infolge von kursbedingten Abschreibungen auf Wertpapiere in US-Dollar zum Jahresende ergaben.

Abbildung 18

Realisierte Gewinne/Verluste aus Finanzoperationen

(in Mio. €)

Quelle: EZB.

Abbildung 19

Realisierte Gewinne/(Verluste) aus Finanzoperationen pro Quartal für 2021 und 2022

(in Mio. €)

Quelle: EZB.

Nicht realisierte Neubewertungsverluste werden am Jahresende in Form von Abschreibungen in der Gewinn- und Verlustrechnung der EZB als Aufwand verbucht. Im Jahr 2022 beliefen sich diese Abschreibungen auf 1 840 Mio. € gegenüber 133 Mio. € im Jahr 2021 (siehe Abbildung 20). Ursächlich hierfür war in erster Linie der Rückgang des Marktwerts der im Eigenmittel- und US-Dollar-Portfolio gehaltenen Wertpapiere infolge des deutlichen Anstiegs der entsprechenden Renditen.

Abbildung 20

Abschreibungen auf Finanzanlagen und -positionen

(in Mio. €)

Quelle: EZB.

Am 31. Dezember 2022 beschloss der EZB-Rat, Rückstellungen der EZB für finanzielle Risiken in Höhe von 1 627 Mio. € aufzulösen, um Verluste aus dem Jahr 2022 auszugleichen (siehe Abschnitt 1.3.2 „Finanzielle Mittel“).

Die Betriebsaufwendungen der EZB insgesamt, einschließlich Abschreibungen und Aufwendungen für die Banknotenherstellung, sanken um 14 Mio. € auf 1 224 Mio. € (siehe Abbildung 21). Der Rückgang gegenüber 2021 war hauptsächlich auf niedrigere Personalkosten zurückzuführen, die sich aufgrund von versicherungsmathematischen Gewinnen im Zusammenhang mit anderen langfristig fälligen Leistungen infolge der Anwendung eines höheren Abzinsungssatzes für die versicherungsmathematische Bewertung am Jahresende 2022 ergaben. Die Verwaltungsaufwendungen sind leicht gestiegen. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Aktivitäten nach der Pandemie allmählich wieder ihr normales Niveau erreicht haben und die IT-Systeme im Zusammenhang mit der Bankenaufsicht erneuert und verbessert werden.

Mit der Bankenaufsicht verbundene Aufwendungen werden vollständig durch die bei den beaufsichtigten Unternehmen erhobenen Gebühren gedeckt. Basierend auf den tatsächlichen Ausgaben der EZB für ihre Aufsichtsaufgaben beliefen sich die Erträge aus Aufsichtsgebühren 2022 auf 594 Mio. €.[16]

Abbildung 21

Betriebsaufwendungen und Erträge aus Aufsichtsgebühren

(in Mio. €)

Quelle: EZB.

1.4 Risikomanagement

Das Risikomanagement ist ein wesentlicher Bestandteil der Aktivitäten der EZB und erfolgt durch einen kontinuierlichen Prozess bestehend aus a) Risikoidentifikation und -bewertung, b) Überprüfung der Risikostrategie und -politik, c) Umsetzung von risikomindernden Maßnahmen und d) Risikoüberwachung und -berichterstattung. Alle Teilprozesse stützen sich auf effektive Methoden, Verfahren und Systeme.

Schaubild 2

Risikomanagement-Kreislauf

In den nachfolgenden Abschnitten werden die Risiken, ihre Quellen und die jeweiligen Risikokontrollmaßnahmen erläutert.

1.4.1 Finanzielle Risiken

Vom Direktorium vorgeschlagene Richtlinien und Verfahren sollen einen angemessenen Schutz gegen die finanziellen Risiken gewährleisten, denen die EZB ausgesetzt ist. Der Ausschuss für Risikosteuerung (RMC), dem Experten der Zentralbanken des Eurosystems angehören, trägt zur Überwachung, Messung und Meldung finanzieller Risiken im Zusammenhang mit der Bilanz des Eurosystems bei. Außerdem legt er die diesbezüglichen Methoden und Rahmenwerke fest und überprüft sie. Auf diese Weise hilft der RMC den Beschlussorganen dabei, einen angemessenen Schutz für das Eurosystem zu gewährleisten.

Die finanziellen Risiken der EZB ergeben sich aus ihren Kerntätigkeiten und den damit verbundenen Engagements. Die von der EZB für das Management ihres Kreditrisikoprofils eingesetzten Risikokontrollmaßnahmen und -limite unterscheiden sich nach der Art der Geschäfte und spiegeln die Politik oder Anlageziele der verschiedenen Portfolios sowie die Risikomerkmale der zugrunde liegenden Vermögenswerte wider.

Zur Überwachung und Beurteilung dieser Risiken stützt sich die EZB auf eine Reihe von ihren Fachleuten entwickelter Verfahren zur Risikoschätzung. Diese basieren auf einem Risikosimulationssystem, das Markt- und Kreditrisiken parallel quantifiziert. Die zentralen Modellierungskonzepte, -techniken und -annahmen, auf denen die Risikomessgrößen beruhen, orientieren sich an Branchenstandards und verfügbaren Marktdaten. Die Risiken werden üblicherweise als der zu erwartende Ausfall (Expected Shortfall – ES)[17] quantifiziert, der unter Zugrundelegung eines Konfidenzniveaus von 99 % über einen Einjahreshorizont geschätzt wird. Zur Risikoberechnung werden zwei Ansätze verwendet: a) der bilanztechnische Ansatz, wonach die Ausgleichsposten aus Neubewertung bei der Ermittlung der Risikoschätzwerte gemäß allen anwendbaren Rechnungslegungsvorschriften als Puffer berücksichtigt werden, und b) der finanzielle Ansatz, wonach die Ausgleichsposten aus Neubewertung bei der Risikoberechnung nicht als Puffer berücksichtigt werden. Die EZB berechnet außerdem andere Risikomessgrößen mit verschiedenen Konfidenzniveaus, führt Sensitivitäts- und Stresstestszenario-Analysen durch und erstellt längerfristige Projektionen zu Risiken und Erträgen, um über die Risiken stets umfassend im Bild zu sein.[18]

Die Risiken, denen die EZB ausgesetzt ist, sind im Jahresverlauf insgesamt gestiegen. Ende 2022 beliefen sich die gesamten finanziellen Risiken, gemessen als ES für ein Konfidenzniveau von 99 % über einen Einjahreshorizont, für alle Portfolios der EZB zusammengenommen bilanztechnisch bewertet auf 16,0 Mrd. €. Dieser Wert lag 0,7 Mrd. € über den Ende 2021 geschätzten Risiken (siehe Abbildung 22). Mit dem Anstieg der geschätzten Risiken setzte sich ein Trend fort, der 2020 begonnen hatte und das Wachstum der zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Portfolios der EZB widerspiegelt, das auf Ankäufe von Vermögenswerten im Rahmen des PEPP und des APP zurückzuführen ist.

Abbildung 22

Gesamte finanzielle Risiken (ES, 99 %, bilanztechnisch bewertet)

(in Mrd. €)

Quelle: EZB.

Kreditrisiken entstehen aus den zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Portfolios der EZB, ihrem auf Euro lautenden Eigenmittelportfolio und ihren Währungsreserven. Wenngleich die zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapiere zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderung erfasst werden und somit im Fall von ausbleibenden Verkäufen keinen Preisänderungen im Zusammenhang mit Kreditmigrationen unterliegen, sind sie dennoch dem Kreditausfallrisiko ausgesetzt. Die auf Euro lautenden Eigenmittel und Währungsreserven werden zu Marktpreisen bewertet und sind daher Kreditmigrations- und Ausfallrisiken ausgesetzt. Das Kreditrisiko erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der Ausweitung der Bilanz der EZB durch den Erwerb von Wertpapieren im Rahmen des PEPP und des APP.

Das Kreditrisiko wird vorwiegend durch Zulassungskriterien, Due-Diligence-Verfahren und Limite gemindert, die sich von Portfolio zu Portfolio unterscheiden.

Fremdwährungs- und Rohstoffrisiken entstehen aus den Währungsreserven und Goldbeständen der EZB. Das Fremdwährungsrisiko blieb gegenüber 2021 unverändert.

Angesichts der geldpolitischen Bedeutung dieser Vermögenswerte sichert die EZB die damit verbundenen Fremdwährungs- und Rohstoffrisiken nicht ab. Stattdessen werden diese Risiken durch die Ausgleichsposten aus Neubewertung und die Diversifizierung der Bestände über verschiedene Währungen und Gold hinweg gemindert.

Die Währungsreserven der EZB und die auf Euro lautenden Eigenmittelportfolios sind überwiegend in festverzinsliche Wertpapiere investiert und einem Marktrisiko aufgrund von Zinsschwankungen ausgesetzt, weil sie zu Marktpreisen bewertet werden. Die Währungsreserven der EZB sind vor allem in Vermögenswerte mit vergleichsweise kurzen Laufzeiten investiert (siehe Abbildung 7 in Abschnitt 1.3.1 „Bilanz“), während die Vermögenswerte im Eigenmittelportfolio in der Regel eine längere Laufzeit aufweisen (siehe Abbildung 9 in Abschnitt 1.3.1 „Bilanz“). Bilanztechnisch bewertet nahm das Zinsänderungsrisiko dieser Portfolios gegenüber 2021 zu, was die Entwicklung der Marktbedingungen widerspiegelt.

Das aus der Bewertung zu Marktpreisen resultierende Zinsänderungsrisiko der EZB wird durch Vorgaben zur Portfoliostrukturierung und die Ausgleichsposten aus Neubewertung gemindert.

Die EZB ist zudem dem Zinsänderungsrisiko aufgrund von Inkongruenzen zwischen den Zinserträgen aus ihren Vermögenswerten und den für ihre Verbindlichkeiten fälligen Zinszahlungen ausgesetzt, was sich im Nettozinsertrag niederschlägt. Dieses Risiko hängt nicht direkt mit einem spezifischen Portfolio zusammen, sondern ist der Struktur der Bilanz der EZB insgesamt und insbesondere dem Vorhandensein von Inkongruenzen bei Laufzeiten und Renditen von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten geschuldet. Es wird anhand von Projektionen zur Ertragslage der EZB überwacht, die darauf hindeuten, dass die EZB kurz- bis mittelfristig Verluste erleiden könnte, bevor Rückstellungen für finanzielle Risiken aufgelöst oder diesen Mittel zugeführt werden. Gleichzeitig wird damit gerechnet, dass langfristig wieder Gewinne erzielt werden.

Diese Art von Risiko wird mit Vorgaben zur Portfoliostrukturierung gesteuert und durch das Bestehen von unverzinsten Verbindlichkeiten in der Bilanz der EZB weiter gemindert.

Die mit dem Klimawandel verbundenen Risiken werden in den kommenden Jahren schrittweise in den Risikomanagementrahmen der EZB integriert. Im Jahr 2022 führte das Eurosystem den ersten Klimastresstest für die Bilanz des Eurosystems[19] durch, der es ermöglichte, zu einer vorläufigen Schätzung der Auswirkungen dieses Risikos auf die Bilanz der EZB zu gelangen. In den kommenden Jahren werden regelmäßig Klimastresstests durchgeführt.

1.4.2 Operationelles Risiko

Das Direktorium ist für die Richtlinie und den Rahmen zum Management operationeller Risiken[20] (Operational Risk Management – ORM) der EZB verantwortlich und genehmigt diese. Der Ausschuss für operationelle Risiken (Operational Risk Committee – ORC) unterstützt das Direktorium in seiner Aufsichtsfunktion hinsichtlich des Managements operationeller Risiken. Der ORM ist ein integraler Bestandteil der Governance-Struktur[21] und der Managementprozesse der EZB.

Der ORM-Rahmen der EZB soll vor allem dazu beitragen, dass die EZB ihren Auftrag erfüllt und ihre Ziele erreicht, und soll gleichzeitig ihren Ruf und ihre Vermögenswerte vor Verlust, Missbrauch und Schaden schützen. Nach dem ORM-Rahmen ist jeder Geschäftsbereich für die Ermittlung, Beurteilung, Meldung und Überwachung seiner operationellen Risiken, Vorfälle und Kontrollen sowie diesbezügliche Maßnahmen verantwortlich. In diesem Zusammenhang bietet die Risikotoleranzpolitik der EZB Orientierungshilfe bezüglich der Strategie zur Risikobewältigung und der Verfahren für die Risikoübernahme. Sie ist an eine 5×5-Risikomatrix gekoppelt, die auf den Skalen für Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit basiert (bei denen quantitative und qualitative Kriterien angewandt werden).

Das Umfeld, in dem die EZB agiert, ist von immer komplexeren und miteinander verbundenen Bedrohungen geprägt, und in ihrem Tagesgeschäft ist sie vielfältigen operationellen Risiken ausgesetzt. Zu den besonderen Problemfeldern der EZB gehört u. a. ein breites Spektrum von nichtfinanziellen Risiken, die auf Menschen, Systeme, Prozesse und externe Ereignisse zurückzuführen sind. Deshalb hat die EZB Verfahren eingerichtet, die das laufende und wirksame Management ihrer operationellen Risiken unterstützen und sicherstellen, dass Risikoinformationen in die Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Darüber hinaus konzentriert sich die EZB darauf, ihre Widerstandsfähigkeit zu stärken, und betrachtet die Risiken und Chancen aus einer umfassenden End-to-End-Sicht, die auch Nachhaltigkeitsaspekte einschließt. Es wurden Reaktionsstrukturen und Notfallpläne erarbeitet, die im Falle von Störungen den unterbrechungsfreien Betrieb kritischer Geschäftsbereiche gewährleisten.

1.4.3 Verhaltensrisiko

Die EZB verfügt über eine eigens eingerichtete Stabsstelle Compliance und Governance. Diese stellt eine wichtige Risikomanagementfunktion dar und stärkt damit den Governance-Rahmen der EZB, um dem Verhaltensrisiko[22] entgegenzuwirken. Mit dieser Stabstelle soll das Direktorium dabei unterstützt werden, die Integrität und das Ansehen der EZB zu schützen. Zudem sollen ethische Verhaltensstandards gefördert und die Rechenschaftspflicht und Transparenz der EZB gestärkt werden. Ein unabhängiger Ethikausschuss berät die hochrangigen Funktionsträger der EZB und bietet ihnen Orientierungshilfe in Integritäts- und Verhaltensangelegenheiten. Außerdem unterstützt er den EZB-Rat dabei, Risiken angemessen und kohärent auf Führungsebene zu steuern. Auf Ebene des Eurosystems und des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) arbeitet der Ethik- und Compliance-Ausschuss auf eine einheitliche Umsetzung der Verhaltensrahmen für NZBen und nationale zuständige Behörden (National Competent Authorities – NCAs) hin.

Im Laufe des Jahres 2022 erweiterte die EZB die Steuerung ihres Verhaltensrisikos dahingehend, dass auch Risiken aus der Inanspruchnahme externer Auftragnehmer, die die EZB bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützen, abgedeckt werden.

2 Jahresabschluss der EZB

2.1 Bilanz zum 31. Dezember 2022

Anmerkung: Bei den im Jahresabschluss und in den Tabellen der Erläuterungen angegebenen Summen kann es rundungsbedingt zu Abweichungen kommen. Die Angaben 0 und (0) bezeichnen auf null gerundete positive bzw. negative Beträge, während ein Bindestrich (–) null bezeichnet.

2.2 Gewinn- und Verlustrechnung
für das am 31. Dezember endende Geschäftsjahr 2022

Frankfurt am Main, 14. Februar 2023
Europäische Zentralbank

Christine Lagarde
Präsidentin

2.3 Rechnungslegungsgrundsätze

Form und Darstellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss der EZB ist gemäß den folgenden Rechnungslegungsgrundsätzen[23] aufgestellt worden, mit denen nach Auffassung des EZB-Rats eine angemessene Darstellung des Jahresabschlusses erzielt wird und die zugleich für die Tätigkeit einer Zentralbank angemessen sind.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die folgenden Grundsätze kamen bei der Erstellung des Jahresabschlusses zur Anwendung: Bilanzwahrheit/Bilanzklarheit, Bilanzvorsicht, Berücksichtigung von Ereignissen nach dem Bilanzstichtag, Wesentlichkeit, Unternehmensfortführung, Periodenabgrenzung, Stetigkeit und Vergleichbarkeit.

Ausweis von Aktiva und Passiva

Aktiva bzw. Passiva werden nur dann in der Bilanz ausgewiesen, wenn es wahrscheinlich ist, dass der damit verbundene künftige wirtschaftliche Nutzen oder Aufwand der EZB zugutekommt bzw. von ihr zu tragen ist, im Wesentlichen alle damit verbundenen Risiken und Nutzen auf die EZB übergegangen sind und die Anschaffungskosten oder der Wert des Vermögensgegenstands bzw. die Höhe der Verpflichtung zuverlässig ermittelt werden können.

Bewertungsansatz

Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zu historischen Anschaffungskosten. Abweichend davon werden marktfähige Wertpapiere (mit Ausnahme von zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren), Gold und alle sonstigen Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten (einschließlich außerbilanziell geführter Positionen) zum Marktwert ausgewiesen.

Für die Erfassung von Transaktionen in finanziellen Aktiva und Passiva ist der Erfüllungstag maßgeblich.

Mit Ausnahme von Wertpapierkassageschäften werden Geschäfte mit Finanzinstrumenten in Fremdwährung am Abschlusstag in Nebenbüchern (außerbilanziell) erfasst. Am Abwicklungstag werden die außerbilanziellen Buchungen zurückgebucht, und die Geschäfte werden in der Bilanz erfasst. Devisenkäufe und -verkäufe wirken sich am Abschlusstag auf die Netto-Fremdwährungsposition aus; realisierte Gewinne und Verluste aus Verkäufen werden ebenfalls zum Abschlusstag berechnet. Aufgelaufene Zinsen und Agio- bzw. Disagiobeträge für Finanzinstrumente in Fremdwährung werden täglich berechnet und ausgewiesen, und auch die Fremdwährungsposition ändert sich durch diese aufgelaufenen Beträge täglich.

Gold, Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten

Auf Fremdwährung lautende Forderungen und Verbindlichkeiten werden zu dem am Bilanzstichtag geltenden Wechselkurs in Euro umgerechnet. Bei Erträgen und Aufwendungen ist der Wechselkurs am Buchungstag maßgeblich. Die Neubewertung von Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten (einschließlich bilanzieller und außerbilanzieller Instrumente) erfolgt für jede Währung gesondert.

Bei der Neubewertung von Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden Marktpreis- und Wechselkurseffekte getrennt behandelt.

Die Goldposition wird zum Marktpreis am Bilanzstichtag bewertet. Bei der Neubewertung der Goldposition wird nicht zwischen Preis- und Wechselkurseffekten differenziert. Für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2022 erfolgte die bilanzielle Einzelbewertung zum Euro-Preis je Feinunze Gold auf Basis des Wechselkurses des Euro gegenüber dem US-Dollar am 30. Dezember 2022.

Der Wechselkurs eines Sonderziehungsrechts (SZR) beruht auf einem Währungskorb. Der Wert eines SZR wird als Summe der Werte der fünf im Währungskorb enthaltenen wichtigsten Weltwährungen (US-Dollar, Euro, chinesischer Renminbi, japanischer Yen und Pfund Sterling) in entsprechender Gewichtung berechnet. Die SZR-Bestände der EZB wurden anhand des am 30. Dezember 2022 geltenden Wechselkurses des SZR zum Euro umgerechnet.

Wertpapiere

Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere
Die gegenwärtig zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapiere werden zu fortgeführten Anschaffungskosten (abzüglich etwaiger Wertminderung) erfasst.

Sonstige Wertpapiere
Die Bewertung von marktgängigen Wertpapieren (mit Ausnahme von gegenwärtig zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren) und vergleichbaren Forderungen erfolgt entweder zum mittleren Marktpreis oder auf Grundlage der Zinsstrukturkurve am Bilanzstichtag für jedes Wertpapier getrennt. In Wertpapiere eingebettete Optionen werden nicht getrennt bewertet. Für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr wurden die mittleren Marktpreise vom 30. Dezember 2022 herangezogen.

Die Neubewertung von marktgängigen Investmentfonds erfolgt netto auf Fondsebene zu ihrem Nettoinventarwert. Nicht realisierte Gewinne und Verluste aus verschiedenen Investmentfonds werden nicht verrechnet.

Nicht marktgängige Aktien und sonstige als dauerhafte Anlagen gehaltene Eigenkapitalinstrumente werden zu Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderung bewertet.

Ergebnisermittlung

Erträge und Aufwendungen werden in derjenigen Periode erfasst, der sie wirtschaftlich zuzurechnen sind.[24] Realisierte Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Fremdwährungsbeständen, Gold und Wertpapieren werden erfolgswirksam verbucht, wobei die durchschnittlichen Anschaffungskosten der jeweiligen Position als Berechnungsgrundlage dienen.

Nicht realisierte Gewinne werden nicht erfolgswirksam erfasst, sondern in der Bilanzposition „Ausgleichsposten aus Neubewertung“ ausgewiesen.

Nicht realisierte Verluste werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn sie zum Jahresende die im betreffenden Ausgleichsposten aus Neubewertung erfassten Neubewertungsgewinne aus Vorperioden übersteigen. Nicht realisierte Verluste aus einem Wertpapier, einer Währung oder Gold werden nicht mit nicht realisierten Gewinnen aus anderen Wertpapieren, Währungen oder Gold verrechnet. Sind nicht realisierte Verluste in die Gewinn- und Verlustrechnung einzustellen, dann werden die durchschnittlichen Anschaffungskosten der jeweiligen Position durch Neuberechnung zum Wechselkurs bzw. Marktpreis zum Jahresultimo herabgesetzt.

Verluste aus Wertminderung werden der Gewinn- und Verlustrechnung zugeführt und werden in den folgenden Jahren nicht zurückgebucht, es sei denn, die Wertminderung verringert sich und die Verringerung kann einem beobachtbaren Ereignis zugeordnet werden, das eingetreten ist, nachdem die Wertminderung erstmalig verzeichnet wurde.

Agio- oder Disagiobeträge bei Wertpapieren werden über die Restlaufzeit der Wertpapiere abgeschrieben.

Befristete Transaktionen

Befristete Transaktionen sind Geschäfte, bei denen die EZB im Rahmen einer Rückkaufvereinbarung Vermögenswerte verkauft (Repo-Geschäft) bzw. kauft (Reverse-Repo-Geschäft) oder gegen Überlassung von Sicherheiten Kredite gewährt.

Bei einem Repo-Geschäft verkauft die EZB Wertpapiere und verpflichtet sich gleichzeitig, diese Wertpapiere an einem bestimmten Termin zu einem vereinbarten Preis wieder vom Geschäftspartner zurückzukaufen. Repo-Geschäfte werden als besicherte Einlagen auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Alle im Rahmen einer solchen Rückkaufsvereinbarung verkauften Wertpapiere verbleiben in der Bilanz der EZB.

Bei einem Reverse-Repo-Geschäft kauft die EZB Wertpapiere und verpflichtet sich gleichzeitig, diese Wertpapiere an einem bestimmten Termin zu einem vereinbarten Preis dem Geschäftspartner wieder zu verkaufen. Reverse-Repo-Geschäfte werden als besicherte Kredite auf der Aktivseite der Bilanz erfasst, sind jedoch nicht im Wertpapierbestand der EZB enthalten.

Befristete Transaktionen im Rahmen eines Programms, das von einem Spezialinstitut angeboten wird (einschließlich Wertpapierleihgeschäfte), werden nur dann in der Bilanz erfasst, wenn sie mit Barmitteln besichert sind und diese Barmittel noch nicht angelegt wurden.

Außerbilanzielle Geschäfte

Währungsinstrumente, namentlich Devisentermingeschäfte, die Terminseite von Devisenswaps und andere Währungsinstrumente, bei denen ein Tausch zwischen zwei Währungen an einem zukünftigen Termin vereinbart wird, werden zur Berechnung von Wechselkursgewinnen und -verlusten in die Netto-Fremdwährungsposition einbezogen.

Zinsinstrumente werden einzeln bewertet. Die täglichen Veränderungen von Nachschussleistungen der offenen Zinsterminkontrakte werden in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Die Bewertung von Wertpapiertermingeschäften wird von der EZB auf Grundlage von allgemein anerkannten Bewertungsmethoden durchgeführt, bei denen festgestellte Marktpreise und -kurse sowie die Diskontierungsfaktoren vom Abwicklungs- bis zum Bewertungstag herangezogen werden.

Sachanlagen

Sachanlagen einschließlich immaterieller Anlagewerte, aber ohne Grundstücke und Kunstwerke, werden zu Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen, angesetzt. Grundstücke und Kunstwerke werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Das Hauptgebäude der EZB wird zu Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen und etwaiger Wertminderung bewertet. Was die Abschreibung des EZB-Hauptgebäudes betrifft, so werden die Kosten den entsprechenden Kategorien von Sachanlagen zugeordnet, die wiederum entsprechend ihrer jeweiligen geschätzten Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Abschreibungen werden, beginnend mit dem Quartal, das auf den Zeitpunkt der Nutzungsbereitschaft folgt, linear über die erwartete wirtschaftliche Nutzungsdauer vorgenommen. In der folgenden Übersicht ist die für die wichtigsten Kategorien von Sachanlagen verwendete Nutzungsdauer angegeben:

Beim aktivierten Herstellungsaufwand für die derzeit angemieteten Räumlichkeiten der EZB wurde die Abschreibungsdauer so angepasst, dass etwaige Ereignisse, die sich auf die erwartete wirtschaftliche Nutzungsdauer der betreffenden Sachanlage auswirken, Berücksichtigung finden.

Die EZB überprüft ihr Hauptgebäude und ihre Nutzungsrechte im Zusammenhang mit den Bürogebäuden (siehe „Leasingverhältnisse“ unten) jährlich auf Wertminderung gemäß dem International Accounting Standard (IAS) 36 „Wertminderung von Vermögenswerten“. Wenn ein Hinweis auf eine Wertminderung festgestellt und bestimmt wird, dass der Vermögenswert im Wert gemindert sein könnte, wird der erzielbare Betrag geschätzt. Verluste aus Wertminderung werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn der erzielbare Betrag unter dem Nettobuchwert liegt.

Sachanlagen mit einem Anschaffungswert von unter 10 000 € werden im Jahr des Erwerbs abgeschrieben.

Sachanlagen, welche die Aktivierungskriterien erfüllen, sich aber derzeit noch in Bau oder in Entwicklung befinden, werden in der Position „In Bau befindliche Anlagen“ erfasst. Ab dem Zeitpunkt der Nutzungsbereitschaft werden die diesbezüglichen Beträge umgebucht und unter Sachanlagen ausgewiesen.

Leasingverhältnisse

Bei Leasingverhältnissen im Zusammenhang mit Sachanlagen werden die damit verbundenen Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten ab dem Beginn der Laufzeit des Leasingverhältnisses in der Bilanz jeweils unter „Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte“ bzw. „Sonstiges“ (Verbindlichkeiten) erfasst. Bei Leasingverträgen, die den Kapitalisierungskriterien entsprechen, bei denen der betreffende Vermögenswert aber noch im Bau oder in der Anpassung ist, werden die vor dem Leasingbeginn angefallenen Kosten unter der Position „Im Bau befindliche Anlagen“ erfasst. Die damit verbundenen Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten werden unter den entsprechenden Anlagepositionen erfasst, sobald der Vermögenswert zur Nutzung zur Verfügung steht (Leasingbeginn).

Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen, angesetzt. Außerdem unterliegen Nutzungsrechte im Zusammenhang mit Bürogebäuden Wertminderungen (für mehr Informationen zum jährlichen Werthaltigkeitstest siehe „Sachanlagen“ oben). Abschreibungen werden beginnend mit der Laufzeit des Leasingverhältnisses linear berechnet, entweder bis zum Ende der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Nutzungsrechts oder bis zum Ende des Leasingverhältnisses, je nachdem, was früher eintritt.

Die Leasingverbindlichkeit wird zunächst zum Barwert künftiger Leasingzahlungen bewertet (Zusammensetzung nur aus Leasingkomponenten), abgezinst anhand des Grenzfremdkapitalzinssatzes. Danach wird die Leasingverbindlichkeit zum fortgeführten Einstandswert unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Der damit verbundene Zinsaufwand wird in der Gewinn- und Verlustrechnung unter „Sonstige Zinsaufwendungen“ erfasst. Kommt es aufgrund einer Veränderung bei einem Index oder einer anderen Neubewertung des bestehenden Vertrags zu einer Änderung der künftigen Leasingzahlungen, so wird die Leasingverbindlichkeit neu bewertet. Jede derartige Neubewertung führt zu einer entsprechenden Anpassung des Buchwerts des Nutzungsrechts.

Kurzfristige Leasingverhältnisse mit einer Dauer von bis zu 12 Monaten und Leasingverhältnisse in Bezug auf geringwertige Vermögenswerte, d. h. unter 10 000 €, (im Einklang mit dem Schwellenwert für die Erfassung von Sachanlagen) werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwendungen erfasst.

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, andere langfristig fällige Leistungen sowie Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Die EZB unterhält für ihr Personal sowie für Direktoriumsmitglieder und die bei der EZB beschäftigten Mitglieder des Aufsichtsgremiums leistungsorientierte Versorgungspläne.

Der Versorgungsplan für die Belegschaft wird über einen eigenen langfristig ausgelegten Fonds zur Erfüllung von Leistungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finanziert. Die Pflichtbeiträge der EZB und des Personals finden in der leistungsorientierten Säule des Plans ihren Niederschlag. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können im Rahmen einer beitragsorientierten Säule auf freiwilliger Basis zusätzliche Beiträge leisten, um Ansprüche auf zusätzliche Leistungen zu erwerben.[25] Diese zusätzlichen Leistungen richten sich nach der Höhe der freiwillig gezahlten Beiträge und der mit diesen Beiträgen erzielten Investitionserträge.

Für Direktoriumsmitglieder und die bei der EZB beschäftigten Mitglieder des Aufsichtsgremiums bestehen Vereinbarungen ohne Fondsdeckung für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie andere langfristig fällige Leistungen. Für die Belegschaft bestehen ebenfalls Vereinbarungen ohne Fondsdeckung für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (ohne Pensionsbezüge) sowie andere langfristig fällige Leistungen und Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen
Die Verbindlichkeit, die hinsichtlich der leistungsorientierten Versorgungspläne einschließlich anderer langfristig fälliger Leistungen und Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Bilanz unter „Sonstiges“ (Verbindlichkeiten) ausgewiesen wird, entspricht dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung zum Bilanzstichtag abzüglich des beizulegenden Zeitwerts des zur Finanzierung der betreffenden Verpflichtung eingesetzten Planvermögens.

Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung wird jährlich von unabhängigen Aktuaren auf Basis des Anwartschaftsbarwertverfahrens berechnet. Zur Ermittlung des Barwerts werden die geschätzten künftigen Zahlungsströme abgezinst, wobei der verwendete Zinssatz anhand der am Bilanzstichtag geltenden Marktrenditen erstklassiger Euro-Unternehmensanleihen mit ähnlicher Fälligkeit bestimmt wird.

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste können infolge erfahrungsbedingter Anpassungen (Abweichungen der Ist-Werte von den getroffenen versicherungsmathematischen Annahmen) entstehen oder aus Änderungen der versicherungsmathematischen Annahmen resultieren.

Nettoaufwand für leistungsorientierte Versorgungspläne
Der Nettoaufwand für leistungsorientierte Versorgungspläne unterteilt sich in Komponenten, die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen werden, und Neubewertungen in Bezug auf Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die in der Bilanz unter „Ausgleichsposten aus Neubewertung“ erfasst werden.

Der in der Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisende Nettobetrag setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen:

  1. dem laufenden Dienstzeitaufwand (dem Barwert der im Berichtsjahr erworbenen Leistungsansprüche)
  2. dem aus Planänderungen resultierenden nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand
  3. der Nettoverzinsung zum Abzinsungssatz der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen sowie
  4. den Neubewertungen bezüglich anderer langfristig fälliger Leistungen und gegebenenfalls Leistungen langfristiger Art aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses insgesamt.

Der unter „Ausgleichsposten aus Neubewertung“ ausgewiesene Nettobetrag setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen:

  1. versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten aus der leistungsorientierten Verpflichtung
  2. den tatsächlichen Erträgen aus dem Planvermögen abzüglich der Beträge, die in der Nettoverzinsung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen enthalten sind, sowie
  3. einer etwaigen Veränderung bei der Auswirkung der Vermögensobergrenze abzüglich der Beträge, die in der Nettoverzinsung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen enthalten sind.

Die diesbezüglichen Beträge werden jährlich von unabhängigen Aktuaren bewertet und im Jahresabschluss entsprechend ausgewiesen.

Intra-ESZB-Salden/Intra-Eurosystem-Salden

Intra-ESZB-Salden resultieren in erster Linie aus grenzüberschreitenden Zahlungen in der Europäischen Union (EU), die in Zentralbankgeld in Euro abgewickelt werden. Diese Transaktionen werden in den meisten Fällen von privaten Wirtschaftssubjekten (d. h. Kreditinstituten, Unternehmen oder Privatpersonen) veranlasst. Sie werden über TARGET2 – das transeuropäische automatisierte Echtzeit-Brutto-Express-Zahlungsverkehrssystem – abgewickelt und führen zu bilateralen Salden auf den TARGET2-Konten der Zentralbanken der EU. Diese bilateralen Salden werden täglich verrechnet und der EZB zugewiesen, sodass jede nationale Zentralbank (NZB) eine einzige bilaterale Nettoposition – ausschließlich gegenüber der EZB – aufweist. Von der EZB durchgeführte und über TARGET2 abgewickelte Zahlungen wirken sich ebenfalls auf die einzelnen bilateralen Nettopositionen aus. Diese Positionen in den Büchern der EZB entsprechen der Nettoforderung bzw. Nettoverbindlichkeit jeder einzelnen NZB gegenüber dem übrigen Europäischen System der Zentralbanken (ESZB). Intra-Eurosystem-Salden der NZBen des Euroraums gegenüber der EZB, die sich aus ihrer Teilnahme an TARGET2 ergeben, sowie sonstige auf Euro lautende Intra-Eurosystem-Salden (z. B. die Gewinnvorauszahlung der EZB an die NZBen, sofern eine solche erfolgt) werden in der Bilanz der EZB als saldierte Forderungen bzw. Verbindlichkeiten entweder unter „Sonstige Intra-Eurosystem-Forderungen (netto)“ oder „Sonstige Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten (netto)“ ausgewiesen. Intra-ESZB-Salden der nicht dem Eurosystem angehörenden NZBen gegenüber der EZB, die sich aus ihrer Teilnahme an TARGET2[26] ergeben, werden unter „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets“ erfasst.

Aus der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems resultierende Intra-Eurosystem-Salden werden als Gesamtnettoforderung unter „Forderungen im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems“ ausgewiesen (siehe „Banknotenumlauf“ unten).

Intra-Eurosystem-Salden, die sich aus der Übertragung von Währungsreserven an die EZB im Zuge des Beitritts von NZBen zum Eurosystem ergeben, lauten auf Euro und werden unter „Verbindlichkeiten aus der Übertragung von Währungsreserven“ erfasst.

Banknotenumlauf

Die EZB sowie die NZBen des Euroraums, die zusammen das Eurosystem bilden, sind mit der Ausgabe von Euro-Banknoten betraut.[27] Der Gesamtwert des Euro-Banknotenumlaufs wird jeweils am letzten Arbeitstag im Monat entsprechend dem Banknoten-Verteilungsschlüssel auf die Zentralbanken des Eurosystems verbucht.[28]

Der auf die EZB entfallende Anteil am gesamten Euro-Banknotenumlauf in Höhe von 8 % wird auf der Passivseite der Bilanz unter der Position „Banknotenumlauf“ ausgewiesen. Dieser Position stehen entsprechende Forderungen an die NZBen gegenüber. Diese Forderungen werden verzinst[29] und in der Position „Forderungen im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems“ ausgewiesen (siehe „Intra-ESZB-Salden/Intra-Eurosystem-Salden“ oben). Die Zinserträge aus diesen Forderungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Zinserträge aus der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems“ erfasst.

Gewinnvorauszahlung

Ein Betrag in Höhe der Summe der Einkünfte der EZB aus dem Euro-Banknotenumlauf und der Einkünfte aus den zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren, die im Rahmen a) des Programms für die Wertpapiermärkte, b) des dritten Programms zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen, c) des Programms zum Ankauf von Asset-Backed Securities, d) des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors und e) des Pandemie-Notfallankaufprogramms erworben wurden, wird im Januar des Folgejahres im Wege einer Gewinnvorauszahlung verteilt, sofern der EZB-Rat keinen anderslautenden Beschluss fasst.[30] Eine solcher Beschluss wird gefasst, wenn der EZB-Rat auf der Grundlage einer mit Gründen versehenen Schätzung des Direktoriums erwartet, dass die EZB einen Verlust im Gesamtjahr oder einen Jahresgewinn ausweist, der geringer ist als diese Einkünfte. Der EZB-Rat kann auch beschließen, diese Einkünfte ganz oder teilweise einer Rückstellung für finanzielle Risiken zuzuführen. Der EZB-Rat kann außerdem beschließen, den im Januar auszuschüttenden Betrag der Einkünfte aus dem Euro-Banknotenumlauf um den Betrag der Kosten der EZB für die Banknotenausgabe und -bearbeitung zu kürzen.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Bei der Bewertung von Aktiva und Passiva werden Sachverhalte berücksichtigt, die in der Zeit zwischen dem Bilanzstichtag und dem Tag eingetreten sind, an dem das Direktorium die Übermittlung des erweiterten Jahresabschlusses der EZB an den EZB-Rat zwecks Feststellung genehmigt, soweit diese Sachverhalte als wesentlich für die Darstellung der Aktiva und Passiva in der Bilanz erachtet werden.

Wichtige Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die keine Auswirkungen auf die Darstellung der Aktiva und Passiva in der Bilanz haben, werden in den Erläuterungen angeführt.

Änderungen von Rechnungslegungsgrundsätzen

Im Jahr 2022 gab es keine Änderungen bezüglich der von der EZB angewandten Rechnungslegungsgrundsätze.

Sonstiges

Als externer Rechnungsprüfer der EZB wurde für den Fünfjahreszeitraum bis zum Ende des Geschäftsjahres 2022 die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Düsseldorf) bestellt. Die Bestellung erfolgte gemäß Artikel 27 der ESZB-Satzung auf Empfehlung des EZB-Rats mit Billigung durch den Rat der EU. Dieser Fünfjahreszeitraum kann um zwei weitere Geschäftsjahre verlängert werden.

2.4 Erläuterungen zur Bilanz

Erläuterung 1 – Gold und Goldforderungen

Am 31. Dezember 2022 hielt die EZB 16 229 522 Unzen Feingold[31], deren Marktwert sich auf 27 689 Mio. € belief (2021: 26 121 Mio. €). Im Jahr 2022 wurden keine Goldtransaktionen durchgeführt, daher blieben die Bestände der EZB gegenüber dem 31. Dezember 2021 unverändert. Die Zunahme des Euro-Gegenwerts dieser Bestände war auf den Anstieg des Goldpreises in Euro im Berichtsjahr zurückzuführen (siehe „Gold, Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“ sowie Erläuterung 15 „Ausgleichsposten aus Neubewertung“).

Erläuterung 2 – Forderungen in Fremdwährung an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets sowie an Ansässige im Euro-Währungsgebiet

Erläuterung 2.1 – Forderungen an den IWF

In dieser Position werden die Bestände der EZB an SZR zum 31. Dezember 2022 ausgewiesen. Sie belief sich auf 1 759 Mio. € (2021: 1 234 Mio. €). Die Position ergibt sich aus freiwilligen Handelstransaktionen des Internationalen Währungsfonds (IWF), der von der EZB autorisiert ist, in ihrem Namen innerhalb einer vereinbarten Bandbreite SZR gegen Euro zu kaufen bzw. zu verkaufen. Bilanztechnisch werden SZR wie Fremdwährungen behandelt (siehe „Gold, Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“). Die Bestände der EZB an SZR erhöhten sich im Jahr 2022, was hauptsächlich auf eine Transaktion im Zusammenhang mit den oben genannten freiwilligen Handelstransaktionen zurückzuführen war.

Erläuterung 2.2 – Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Auslandskredite und sonstige Auslandsaktiva sowie Forderungen in Fremdwährung an Ansässige im Euro-Währungsgebiet

Diese beiden Positionen bestehen aus Guthaben bei Banken, Fremdwährungskrediten sowie Wertpapieranlagen in US-Dollar, japanischen Yen und chinesischen Renminbi.

Der Gesamtwert dieser Positionen stieg im Jahr 2022 hauptsächlich aufgrund der Aufwertung des US-Dollar gegenüber dem Euro an.

Die Nettofremdwährungsbestände der EZB[32] waren wie folgt:

Im Jahr 2022 fanden keine Interventionen am Devisenmarkt statt.

Erläuterung 3 – Forderungen in Euro an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets

Erläuterung 3.1 – Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen und Kredite

Zum 31. Dezember 2022 enthielt diese Position keine Salden. Zum Jahresende 2021 hatte sie aus einer Forderung in Höhe von 3 070 Mio. € im Zusammenhang mit Vereinbarungen über Liquiditätsfazilitäten zwischen dem Eurosystem und Zentralbanken außerhalb des Euro-Währungsgebiets bestanden.[33]

Erläuterung 4 – Sonstige Forderungen in Euro an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet

Zum 31. Dezember 2022 umfasste diese Position Giroeinlagen bei Geschäftspartnern mit Sitz im Euro-Währungsgebiet in Höhe von 12 Mio. € (2021: 38 Mio. €).

Erläuterung 5 – Wertpapiere in Euro von Ansässigen im Euro-Währungsgebiet

Erläuterung 5.1 – Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere

Zum 31. Dezember 2022 umfasste diese Position Wertpapiere, die die EZB im Rahmen des Programms für die Wertpapiermärkte (SMP), des dritten Programms zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen (CBPP3), des Programms zum Ankauf von Asset-Backed Securities (ABSPP), des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors (PSPP) und des Pandemie-Notfallankaufprogramms (PEPP) erworben hatte.

Sämtliche Wertpapiere, die im Rahmen des ersten und zweiten Programms zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen (CBPP1 und CBPP2) gehalten wurden, erreichten im Verlauf des Jahres 2022 ihre Fälligkeit. Die EZB und die NZBen des Euroraums verfügten daher zum 31. Dezember 2022 über keine entsprechenden Wertpapierbestände.

1) Weitere Zulassungskriterien für die spezifischen Programme finden sich in den Beschlüssen des EZB-Rats.
2) Nur öffentliche von fünf Schatzämtern des Euro-Währungsgebiets begebene Schuldverschreibungen wurden im Rahmen des SMP erworben.
3) Die EZB erwirbt keine Wertpapiere im Rahmen des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (CSPP).
4) Für die von der griechischen Regierung begebenen Wertpapiere wurde eine Ausnahmeregelung von den Zulassungskriterien gewährt.

Im ersten Quartal 2022 setzte das Eurosystem seine Nettoankäufe im Rahmen des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (APP)[34] in einem monatlichen Umfang von durchschnittlich 20 Mrd. € fort. Im März 2022 beschloss der EZB-Rat[35], den Umfang der Nettoankäufe zu ändern, und zwar in 40 Mrd. € im April, 30 Mrd. € im Mai und 20 Mrd. € im Juni. Im Juni 2022 beschloss der EZB-Rat[36], die Nettoankäufe von Vermögenswerten im Rahmen des APP zum 1. Juli 2022 zu beenden. Der EZB-Rat beabsichtigt[37], die Tilgungsbeträge der erworbenen Wertpapiere bis Ende Februar 2023 weiterhin bei Fälligkeit vollumfänglich wieder anzulegen. Danach werden die APP-Bestände in einem maßvollen und vorhersehbaren Tempo reduziert, da das Eurosystem die Tilgungsbeträge von Wertpapieren bei Fälligkeit nicht mehr vollumfänglich wieder anlegen wird. Bis Ende Juni 2023 werden die Bestände monatlich im Durchschnitt um 15 Mrd. € reduziert. Das Tempo danach wird im Zeitverlauf festgelegt. Der EZB-Rat wird das Tempo zum Abbau des APP-Portfolios regelmäßig neu beurteilen, um die dauerhafte Vereinbarkeit mit der Strategie und dem Kurs der Geldpolitik insgesamt sicherzustellen, die Funktionsfähigkeit des Marktes aufrechtzuerhalten und die kurzfristigen Geldmarktbedingungen weiterhin sicher steuern zu können.

Das Eurosystem setzte außerdem seine Nettoankäufe von Vermögenswerten im Rahmen des PEPP[38] im ersten Quartal 2022 fort, wenn auch in einem geringeren Umfang als im Vorquartal, nachdem der EZB-Rat im Dezember 2021 einen entsprechenden Beschluss verabschiedet hatte[39]. Auf der Grundlage desselben Beschlusses wurden die Nettoankäufe im Rahmen des PEPP Ende März 2022 eingestellt. Der EZB-Rat beabsichtigt, die Tilgungsbeträge der im Rahmen des PEPP erworbenen Wertpapiere mindestens bis Ende 2024 weiterhin bei Fälligkeit vollumfänglich wieder anzulegen. Der EZB-Rat wird bei der Wiederanlage im Zeitverlauf sowie über die Vermögensklassen und Länder hinweg weiterhin flexibel vorgehen, um pandemiebedingten Risiken für den geldpolitischen Transmissionsmechanismus entgegenzuwirken. Das zukünftige Auslaufen des PEPP-Portfolios wird so gesteuert, dass eine Beeinträchtigung des angemessenen geldpolitischen Kurses vermieden wird.

Die im Rahmen dieser Programme gekauften Wertpapiere werden zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet (siehe „Wertpapiere“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“).

Nachfolgend sind die fortgeführten Anschaffungskosten der von der EZB gehaltenen Wertpapiere sowie deren Marktwert[40] (der nicht in der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen und lediglich zu Vergleichszwecken angegeben wird) dargestellt:

Der amortisierte Anschaffungswert der von der EZB gehaltenen Wertpapiere hat sich im Jahresverlauf wie folgt geändert:

1) „Nettodisagiobetrag/(-agiobetrag)“ umfasst gegebenenfalls realisierte Nettogewinne/(-verluste).

Der EZB-Rat beurteilt regelmäßig die finanziellen Risiken im Zusammenhang mit den Wertpapieren, die im Rahmen dieser Programme gehalten werden.

Vor diesem Hintergrund werden auf Basis der Daten zum Jahresende jährliche Werthaltigkeitstests durchgeführt und vom EZB-Rat verabschiedet. Im Rahmen dieser Tests werden Hinweise auf eine mögliche Wertminderung für jedes Programm separat geprüft. Bei Hinweisen auf eine mögliche Wertminderung werden zusätzliche Analysen durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Cashflows aus den zugrunde liegenden Wertpapieren nicht durch eine Wertminderung beeinträchtigt wurden. Basierend auf den Ergebnissen der diesjährigen Werthaltigkeitstests stellte die EZB bei ihren im Jahr 2022 zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapierportfolios keine Verluste fest.

Der amortisierte Anschaffungswert der vom Eurosystem gehaltenen Wertpapiere entwickelte sich wie folgt:

Anmerkung: Die Zahlen der „NZBen des Euroraums“ sind vorläufig und könnten noch korrigiert werden. Dies würde auch zu einer entsprechenden Änderung der Zahlen in der Position „Eurosystem insgesamt“ führen.

Erläuterung 6 – Intra-Eurosystem-Forderungen

Erläuterung 6.1 – Forderungen im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems

In dieser Position werden jene Forderungen der EZB gegenüber den NZBen des Euroraums erfasst, die sich im Zusammenhang mit der Verteilung der Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems ergeben (siehe „Banknotenumlauf“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“). Sie beliefen sich zum 31. Dezember 2022 auf 125 763 Mio. € (2021: 123 551 Mio. €). Die Zinszahlungen für diese Forderungen werden täglich zum jeweils geltenden Zinssatz berechnet, der bei den Tenderoperationen des Eurosystems für seine Hauptrefinanzierungsgeschäfte Anwendung findet (siehe Erläuterung 23.2 „Zinserträge aus der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems“).

Erläuterung 7 – Sonstige Aktiva

Erläuterung 7.1 – Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte

Diese Aktiva umfassten folgende Positionen:

Für das EZB-Hauptgebäude und die Nutzungsrechte an Bürogebäuden wurde zum Jahresende ein Werthaltigkeitstest durchgeführt; ein Wertminderungsaufwand wurde nicht erfasst.

Erläuterung 7.2 – Sonstige finanzielle Vermögenswerte

Diese Position umfasst hauptsächlich das Eigenmittelportfolio der EZB, das vorwiegend aus Anlagen der finanziellen Mittel der EZB besteht. Hierzu zählen ihr eingezahltes Kapital sowie die für den allgemeinen Reservefonds und die Rückstellung für finanzielle Risiken zurückgestellten Beträge. Sie beinhaltet zudem 3 211 Aktien der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ), die zu den Anschaffungskosten von 42 Mio. € ausgewiesen sind, und sonstige Giroeinlagen in Euro.

Diese Position setzte sich wie folgt zusammen:

Der Nettoanstieg dieser Position im Jahr 2022 war hauptsächlich auf einen angelegten Betrag im Eigenmittelportfolio der EZB zurückzuführen, der insgesamt so hoch war wie der Betrag, der im Jahr 2021 der Rückstellung der EZB für finanzielle Risiken zugeführt worden war, und der Betrag, der von den NZBen des Euroraums im Jahr 2022 für die zweite Rate ihrer erhöhten Anteile am Kapital der EZB eingezahlt wurde (siehe Erläuterung 16 „Kapital und Rücklagen“). Der Anstieg dieser Position wurde vor allem durch den Rückgang des Marktwerts der im Eigenmittelportfolio der EZB gehaltenen, auf Euro lautenden Wertpapiere größtenteils ausgeglichen.

Erläuterung 7.3 – Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften

In dieser Position sind die Bewertungsänderungen der am 31. Dezember 2022 offenen Swap- und Termingeschäfte in Fremdwährung ausgewiesen (siehe Erläuterung 20 „Devisenswap- und Devisentermingeschäfte“). Diese Bewertungsänderungen belaufen sich auf 783 Mio. € (2021: 620 Mio. €) und ergeben sich aus der Umrechnung dieser Geschäfte in ihren Euro-Gegenwert zu dem am Bilanzstichtag geltenden Wechselkurs gegenüber dem Euro-Gegenwert, der aus der Umrechnung der Geschäfte zu den Durchschnittskosten der jeweiligen Fremdwährung an diesem Tag resultiert (siehe „Außerbilanzielle Geschäfte“ sowie „Gold, Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“).

Erläuterung 7.4 – Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Diese Position setzte sich wie folgt zusammen:

Zum 31. Dezember 2022 bildeten abgegrenzte Zinsen aus Finanzinstrumenten die größte Komponente dieser Position. Diese ergaben sich vorwiegend aus Kuponzinsen aus Wertpapieranlagen, einschließlich beim Erwerb gezahlter und noch ausstehender Zinsen (siehe Erläuterung 2.2 „Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Auslandskredite und sonstige Auslandsaktiva sowie Forderungen in Fremdwährung an Ansässige im Euro-Währungsgebiet“, Erläuterung 5 „Wertpapiere in Euro von Ansässigen im Euro-Währungsgebiet" und Erläuterung 7.2 „Sonstige Finanzanlagen“).

Ebenfalls in dieser Position ausgewiesen sind die für die TARGET2-Salden der NZBen des Euroraums angefallenen abgegrenzten Zinserträge für Dezember 2022 (siehe Erläuterung 12.2 „Sonstige Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten (netto)“) sowie angefallene abgegrenzte Zinserträge von den NZBen des Euroraums für das letzte Quartal 2022 aufgrund der Forderungen der EZB im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems (siehe Erläuterung 6.1 „Forderungen der EZB im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems“). Diese Beträge wurden im Januar 2023 ausgeglichen.

Die abgegrenzten Erträge im Zusammenhang mit Aufsichtsaufgaben entsprechen den für die Gebührenperiode 2022 fälligen Aufsichtsgebühren. Dieser Betrag wird im Jahr 2023 eingezogen (siehe Erläuterung 26 „Nettoerträge/-aufwendungen aus Gebühren und Provisionen“).[41]

In dieser Position werden darüber hinaus a) verschiedene Vorauszahlungen, b) abgegrenzte Erträge aus gemeinsamen Eurosystem-Projekten (siehe Erläuterung 28 „Sonstige Erträge“) sowie c) abgegrenzte Zinserträge aus sonstigen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Erläuterung 7.5 – Sonstiges

Diese Position belief sich am 31. Dezember 2022 auf 438 Mio. € (2021: 749 Mio. €). Sie bestand vorwiegend aus Salden in Höhe von 349 Mio. € (2021: 573 Mio. €) im Zusammenhang mit am 31. Dezember 2022 offenen Swap- und Termingeschäften in Fremdwährung (siehe Erläuterung 20 „Devisenswap- und Devisentermingeschäfte“). Diese Salden waren das Ergebnis der Umrechnung dieser Geschäfte in ihren Euro-Gegenwert zu den Durchschnittskosten der jeweiligen Währungsposition am Bilanzstichtag gegenüber dem Euro-Gegenwert, zu dem die Transaktionen ursprünglich ausgewiesen waren (siehe „Außerbilanzielle Geschäfte“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“).

Erläuterung 8 – Banknotenumlauf

Der in dieser Position ausgewiesene Betrag entspricht dem Anteil der EZB (8 %) am gesamten Euro-Banknotenumlauf (siehe „Banknotenumlauf“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“), der sich zum 31. Dezember 2022 auf 125 763 Mio. € belief (2021: 123 551 Mio. €).

Erläuterung 9 – Sonstige Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet

Die Zentralbanken des Eurosystems können für ihre Wertpapierleihgeschäfte im Rahmen des PSPP und des PEPP des öffentlichen Sektors Barsicherheiten akzeptieren, ohne dass diese Mittel wieder angelegt werden müssen. Im Falle der EZB werden diese Geschäfte über ein Spezialinstitut abgewickelt.

Zum 31. Dezember 2022 belief sich der ausstehende Betrag dieser Wertpapierleihgeschäfte gegen Barsicherheiten mit Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet auf 17 734 Mio. € (2021: 9 473 Mio. €). Als Sicherheit erhaltene Barmittel wurden auf TARGET2-Konten übertragen. Da die Barmittel zum Jahresende noch nicht angelegt waren, wurden diese Transaktionen in der Bilanz ausgewiesen (siehe „Befristete Transaktionen“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“).[42]

Erläuterung 10 – Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen im Euro-Währungsgebiet

Erläuterung 10.1 – Öffentliche Haushalte

Zum 31. Dezember 2022 belief sich diese Position auf 48 520 Mio. € (2021: 3 200 Mio. €) und umfasste Einlagen des Europäischen Stabilitätsmechanismus (European Stability Mechanism – ESM) und der Europäischen Finanzstabilitätsfazilität (European Financial Stability Facility – EFSF). Gemäß Artikel 21 der ESZB-Satzung kann die EZB als Fiskalagent für Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der Union, Zentralregierungen, regionale oder lokale Gebietskörperschaften oder andere öffentlich-rechtliche Körperschaften, sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Unternehmen der Mitgliedstaaten tätig werden.

Erläuterung 10.2 – Sonstige Verbindlichkeiten

Diese Position umfasst Salden von Nebensystemen des Euroraums[43], die über die TARGET2-EZB-Komponente an TARGET2 angeschlossen sind. Zum 31. Dezember 2022 belief sie sich auf 15 343 Mio. € (2021: 4 404 Mio. €).

Erläuterung 11 – Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets

Diese Position setzte sich wie folgt zusammen:

Zum 31. Dezember 2022 bildeten die TARGET2-Salden die größte Komponente dieser Position. Diese setzten sich aus den TARGET2-Salden der NZBen außerhalb des Euro-Währungsgebiets gegenüber der EZB (siehe „Intra-ESZB-Salden/Intra-Eurosystem-Salden“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“) und den Salden der Nebensysteme außerhalb des Euro-Währungsgebiets zusammen, die über die TARGET2-EZB-Komponente an TARGET2 angeschlossen sind. Der Rückgang dieser Salden im Jahr 2022 entspricht den niedrigeren Salden der Nebensysteme außerhalb des Euro-Währungsgebiets.

Diese Position umfasst auch Salden im Zusammenhang mit der Verwaltung von Anleihe- und Darlehensgeschäften der EU, bei denen die EZB als Fiskalagent für die Europäische Kommission tätig wird (siehe Erläuterung 21 „Verwaltung der Anleihe- und Darlehensgeschäfte“).

Sie umfasst zudem Salden aus offenen PSPP-Wertpapierleihgeschäften und PEPP-Wertpapierleihgeschäften des öffentlichen Sektors mit Kreditinstituten außerhalb des Euro-Währungsgebiets, bei denen in Form von Barmitteln erhaltene Sicherheiten auf TARGET2-Konten übertragen wurden (siehe Erläuterung 9 – „Sonstige Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet“).

Auf den verbleibenden Anteil dieser Position entfällt ein Saldo, der aus dem unbefristeten wechselseitigen Währungsabkommen mit dem Federal Reserve System resultiert. Im Rahmen dieses Abkommens stellt die Federal Reserve Bank of New York der EZB US-Dollar im Wege von Swapgeschäften zur Verfügung, um den Geschäftspartnern des Eurosystems kurzfristige Refinanzierung in US-Dollar bereitzustellen. Die EZB geht ihrerseits Back-to-back-Swapgeschäfte mit NZBen des Euroraums ein, die die hieraus resultierenden Mittel nutzen, um mit Geschäftspartnern des Eurosystems liquiditätszuführende Geschäfte in US-Dollar in Form von befristeten Transaktionen durchzuführen. Die Back-to-back-Swapgeschäfte führen zu Intra-Eurosystem-Salden zwischen der EZB und den NZBen des Euroraums. Darüber hinaus erwachsen aus den mit der Federal Reserve Bank of New York und den NZBen des Euroraums durchgeführten Swapgeschäften Forderungen und Verbindlichkeiten aus Termingeschäften, die außerbilanziell erfasst werden (siehe Erläuterung 20 „Devisenswap- und Devisentermingeschäfte“).

Erläuterung 12 – Intra-Eurosystem-Forderungen

Erläuterung 12.1 – Verbindlichkeiten aus der Übertragung von Währungsreserven

In dieser Position sind die Verbindlichkeiten ausgewiesen, die die EZB im Rahmen der Übertragung der Währungsreserven durch NZBen des Euroraums im Zuge des Beitritts der Notenbanken zum Eurosystem eingegangen ist. Im Einklang mit Artikel 30.2 der Satzung des ESZB werden diese Beiträge entsprechend dem jeweiligen Anteil der NZBen am gezeichneten Kapital der EZB festgesetzt. Im Jahr 2022 blieb diese Position unverändert.

Die Verzinsung dieser Verbindlichkeiten wird auf Tagesbasis zum jeweils geltenden Zinssatz berechnet, der bei den Tenderoperationen des Eurosystems für seine Hauptrefinanzierungsgeschäfte Anwendung findet, vermindert um einen Abschlag für die unverzinsten Goldbestände (siehe Erläuterung 23.3 „Zinsaufwendungen aufgrund der Forderungen der NZBen aus übertragenen Währungsreserven“).

Erläuterung 12.2 – Sonstige Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten (netto)

Im Jahr 2022 bestand diese Position vorwiegend aus den TARGET2-Salden der NZBen des Euroraums gegenüber der EZB (siehe „Intra-ESZB-Salden/Intra-Eurosystem-Salden“ im Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“).

Der Rückgang der Netto-Verbindlichkeiten aus dem TARGET2-Zahlungsverkehr ist vor allem Mittelzuflüssen infolge der a) höheren Einlagen des ESM und des EFSF (siehe Erläuterung 10.1 „Öffentliche Haushalte“) und b) höheren Salden der Nebensysteme im Euroraum, die über die TARGET2-EZB-Komponente an TARGET2 angeschlossen sind (siehe Erläuterung 10.2 „Sonstige Verbindlichkeiten“), zuzuschreiben. Die Auswirkungen dieser Faktoren wurden durch die Mittelabflüsse infolge der a) niedrigeren Salden der Nebensysteme außerhalb des Euroraums, die über die TARGET2-EZB-Komponente an TARGET2 angeschlossen sind (siehe Erläuterung 11 „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets“), und b) Nettoankäufe von Wertpapieren im Rahmen des PEPP und des APP, die über TARGET2-Konten abgewickelt wurden (siehe Erläuterung 5 „Wertpapiere in Euro von Ansässigen im Euro-Währungsgebiet“) teilweise ausgeglichen.

Die Verzinsung von TARGET2-Positionen, die von den NZBen des Euroraums gegenüber der EZB gehalten werden, wird – mit Ausnahme von Salden aus Back-to-back-Swapgeschäften im Zusammenhang mit liquiditätszuführenden Transaktionen in US-Dollar – täglich zum jeweils geltenden Zinssatz berechnet, der bei den Tenderoperationen des Eurosystems für seine Hauptrefinanzierungsgeschäfte Anwendung findet.

Im Jahr 2021 waren in dieser Position auch die Verbindlichkeiten gegenüber den NZBen des Euroraums im Zusammenhang mit der Gewinnvorauszahlung der EZB enthalten. Was das Jahr 2022 betrifft, so hat der EZB-Rat mit Blick auf das finanzielle Ergebnis für dieses Jahr beschlossen, die Einkünfte aus dem Euro-Banknotenumlauf sowie die Einkünfte aus im Rahmen des SMP, APP und PEPP erworbenen Wertpapieren in voller Höhe einzubehalten (siehe „Gewinnvorauszahlung“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“). Zum Ende des Jahres 2022 bestanden daher keine entsprechenden Verbindlichkeiten.

Erläuterung 13 – Sonstige Verbindlichkeiten

Erläuterung 13.1 – Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften

In dieser Position sind in erster Linie die Bewertungsänderungen der am 31. Dezember 2022 offenen Swap- und Termingeschäfte in Fremdwährung ausgewiesen (siehe Erläuterung 20 „Devisenswap- und Devisentermingeschäfte“). Diese Bewertungsänderungen belaufen sich auf 430 Mio. € (2021: 568 Mio. €) und ergeben sich aus der Umrechnung dieser Geschäfte in ihren Euro-Gegenwert zu dem am Bilanzstichtag geltenden Wechselkurs gegenüber dem Euro-Gegenwert, der aus der Umrechnung der Geschäfte zu den Durchschnittskosten der jeweiligen Fremdwährung an diesem Tag resultiert (siehe „Außerbilanzielle Geschäfte“ sowie „Gold, Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“).

Erläuterung 13.2 – Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Diese Position setzte sich wie folgt zusammen:

Zum 31. Dezember 2022 umfasste diese Position vor allem die für die TARGET2-Salden abgegrenzten Zinszahlungen an die NZBen für Dezember 2022 (siehe Erläuterung 11 „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets“ und Erläuterung 12.2 „Sonstige Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten (netto)“) sowie abgegrenzte Zinszahlungen an die NZBen des Euro-Währungsgebiets für 2022 im Zusammenhang mit ihren Forderungen aus der Übertragung von Währungsreserven an die EZB (siehe Erläuterung 12.1 „Verbindlichkeiten aus der Übertragung von Währungsreserven“). Diese Beträge wurden im Januar 2023 ausgeglichen.

Erläuterung 13.3 – Sonstiges

Am 31. Dezember 2022 belief sich diese Position auf 1 562 Mio. € (2021: 2 277 Mio. €). Sie beinhaltete Salden in Höhe von 974 Mio. € (2021: 535 Mio. €) im Zusammenhang mit zum 31. Dezember 2022 offenen Swap- und Termingeschäften in Fremdwährung (siehe Erläuterung 20 „Devisenswap- und Devisentermingeschäfte“). Diese Salden waren das Ergebnis der Umrechnung dieser Geschäfte in ihren Euro-Gegenwert zu den Durchschnittskosten der jeweiligen Währungsposition am Bilanzstichtag gegenüber dem Euro-Gegenwert, zu dem die Transaktionen ursprünglich ausgewiesen waren (siehe „Außerbilanzielle Geschäfte“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“).

Die Position enthält zudem eine Leasingverbindlichkeit in Höhe von 141 Mio. € (2021: 175 Mio. €) (siehe „Leasingverhältnisse“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“).

Zusätzlich war in dieser Position die Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen der EZB im Zusammenhang mit Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie anderen langfristig fälligen Leistungen für ihr Personal[44], Direktoriumsmitglieder und die bei der EZB beschäftigten Mitglieder des Aufsichtsgremiums erfasst. Enthalten sind außerdem die Leistungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EZB aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Leistungen der EZB nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, andere langfristig fällige Leistungen sowie Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Bilanz
Die in der Bilanz unter „Sonstiges“ (Verbindlichkeiten) ausgewiesenen Beträge für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, andere langfristig fällige Leistungen sowie Leistungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses setzten sich wie folgt zusammen:

Anmerkung: Die jeweiligen Beträge für das Direktorium und das Aufsichtsgremium sind in der Spalte „Leitungsgremien“ erfasst.

Im Jahr 2022 umfasste der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Höhe von 1 947 Mio. € (2021: 3 165 Mio. €) Leistungen ohne Fondsdeckung in Höhe von 233 Mio. € (2021: 373 Mio. €) im Zusammenhang mit Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (ohne Pensionsbezüge), anderen langfristig fälligen Leistungen sowie Leistungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung gegenüber den Direktoriumsmitgliedern und den Mitgliedern des Aufsichtsgremiums in Höhe von 31 Mio. € (2021: 43 Mio. €) bezieht sich ausschließlich auf bestehende Vereinbarungen ohne Fondsdeckung für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie andere langfristig fällige Leistungen.

Neubewertungen der Nettoschuld der EZB aus leistungsorientierten Versorgungsplänen in Bezug auf Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden in der Bilanz unter der Passivposition „Ausgleichsposten aus Neubewertung” erfasst. Die Gewinne aus der Neubewertung unter dieser Passivposition beliefen sich 2022 auf 369 Mio. €. Im Jahr 2021 hatte die EZB hingegen Verluste aus der Neubewertung in Höhe von 799 Mio. € verbucht (siehe Erläuterung 15 „Ausgleichsposten aus Neubewertung“).

Veränderung der leistungsorientierten Verpflichtung, des Planvermögens und der Ergebnisse aus Neubewertung
Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung änderte sich wie folgt:

Anmerkung: Die jeweiligen Beträge für das Direktorium und das Aufsichtsgremium werden in der Spalte „Leitungsgremien“ erfasst.
1) Saldo inklusive Pflichtbeiträge und Transfers in die/aus den Pläne(n). Die Pflichtbeiträge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter belaufen sich auf 7,4 % des Grundgehalts, die der EZB auf 20,7 % des Grundgehalts.

Die für 2022 insgesamt ausgewiesenen Gewinne aus der Neubewertung der leistungsorientierten Verpflichtung in Höhe von 1 441 Mio. € waren in erster Linie auf den Anstieg des Abzinsungssatzes für die versicherungsmathematische Bewertung von 1,3 % (2021) auf 3,9 % (2022) zurückzuführen.

Der beizulegende Zeitwert des Mitarbeiter-Planvermögens in der leistungsorientierten Säule änderte sich wie folgt:

Die in Bezug auf das Planvermögen verzeichneten Verluste aus der Neubewertung für 2022 spiegelten die Tatsache wider, dass die tatsächlichen Erträge der Fondsanteile geringer ausfielen als die angenommenen Zinserträge aus dem Planvermögen, die auf dem angenommenen Abzinsungssatz von 1,3 % beruhten.

Folgende Veränderungen ergaben sich bei den Ergebnissen aus der Neubewertung:

Gewinn- und Verlustrechnung
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Beträge setzten sich wie folgt zusammen:

Anmerkung: Die jeweiligen Beträge für das Direktorium und das Aufsichtsgremium sind in der Spalte „Leitungsgremien“ erfasst.

Die in Bezug auf andere langfristig fällige Leistungen und Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erzielten Gewinne aus Neubewertung sind 2022 auf 45 Mio. € gestiegen (2021: 9 Mio. €), was hauptsächlich auf die Verwendung eines höheren Abzinsungssatzes für die versicherungsmathematische Bewertung zum Jahresende 2022 zurückzuführen ist.

Grundlegende Annahmen
Die hier angeführten Bewertungen beruhen auf unabhängigen versicherungsmathematischen Annahmen, die vom Direktorium für Bilanzierungs- und Offenlegungszwecke gebilligt wurden. Die Berechnung der Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und anderen langfristig fälligen Leistungen beruhte in erster Linie auf den nachfolgend dargelegten Annahmen:

1) Diese Annahmen wurden zur Berechnung der leistungsorientierten Verpflichtung der EZB, die durch Vermögenswerte mit zugrunde liegender Kapitalgarantie finanziert wird, herangezogen.
2) Auch künftige individuelle Gehaltserhöhungen von bis zu 1,8 % pro Jahr (abhängig vom Alter der Mitglieder des Versorgungsplans) werden berücksichtigt.
3) Gemäß den Vorschriften des Versorgungsplans der EZB werden die Pensionen jährlich erhöht. Fällt die allgemeine Gehaltsanpassung der EZB-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geringer aus als die Inflationsrate, so erfolgen die Pensionserhöhungen im Einklang mit der allgemeinen Gehaltsanpassung. Übersteigt die allgemeine Gehaltsanpassung die Inflationsrate, so wird Erstere zur Festlegung der Pensionserhöhung herangezogen, sofern die Finanzlage der EZB-Versorgungspläne eine solche Anhebung zulässt.

Erläuterung 14 – Rückstellungen

Diese Position umfasst hauptsächlich eine Rückstellung für finanzielle Risiken, die in dem vom EZB-Rat für notwendig erachteten Umfang dafür verwendet wird, Verluste aufgrund von finanziellen Risiken auszugleichen. Die Höhe und die Notwendigkeit dieser Rückstellung werden jährlich geprüft. Dies erfolgt auf Basis einer entsprechenden Risikoanalyse der EZB und unter Berücksichtigung einer Reihe von Faktoren. Die Rückstellung darf zusammen mit dem allgemeinen Reservefonds der EZB den Wert des von den NZBen des Euroraums eingezahlten Kapitals nicht übersteigen.

In diesem Jahr wurden Rückstellungen in Höhe von 1 627 Mio. € aufgelöst, um Verluste aufgrund von finanziellen Risiken zu decken. Dadurch belief sich das Jahresergebnis der EZB auf null. Die Verluste ergaben sich hauptsächlich aus dem Anstieg des Zinssatzes, den das Eurosystem in seinen Tenderoperationen für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte verwendet. Dies führte zu erheblichen Zinsaufwendungen für TARGET2-Nettoverbindlichkeiten der EZB (siehe Erläuterung 23.4 „Sonstige Zinserträge und sonstige Zinsaufwendungen“). Gleichzeitig führte der Anstieg der Euro- und US-Dollar-Renditen zu kursbedingten Abschreibungen von im Eigenmittelportfolio und im US-Dollar-Portfolio gehaltenen Wertpapieren sowie zu Verlusten aus dem Verkauf von US-Dollar-Wertpapieren (siehe „Ergebnisermittlung“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“, Erläuterung 25 „Abschreibungen auf Finanzanlagen und -positionen“ und Erläuterung 24 „Realisierte Gewinne/Verluste aus Finanzoperationen“). Durch die Auflösung von Rückstellungen für finanzielle Risiken reduzierte sich deren Höhe zum 31. Dezember 2022 auf 6 566 Mio. €.

Diese Position enthält zudem Rückstellungen für Sachaufwendungen in Höhe von 69 Mio. € (2021: 74 Mio. €).

Erläuterung 15 – Ausgleichsposten aus Neubewertung

Diese Position enthält in erster Linie Neubewertungssalden, die sich aus buchmäßigen Gewinnen aus Forderungen, Verbindlichkeiten und außerbilanziellen Geschäften ergeben (siehe „Ergebnisermittlung“, „Gold, Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten“, „Wertpapiere“ und „Außerbilanzielle Geschäfte“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“). Sie beinhaltet außerdem die Neubewertungen der Nettoschuld der EZB aus leistungsorientierten Versorgungsplänen in Bezug auf Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (siehe „Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, andere langfristig fällige Leistungen sowie Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“ sowie Erläuterung 13.3 „Sonstiges“).

Das Anwachsen der Ausgleichsposten aus Neubewertung ist im Wesentlichen auf die Aufwertung des US-Dollar gegenüber dem Euro und den Anstieg des Goldpreises in Euro im Jahr 2022 zurückzuführen.

Folgende Wechselkurse wurden für die Neubewertung zum Jahresende herangezogen:

Erläuterung 16 – Kapital und Rücklagen

Erläuterung 16.1 – Kapital

Das gezeichnete Kapital der EZB beläuft sich auf 10 825 Mio. €.

Nach dem Ausscheiden der Bank of England aus dem ESZB am 31. Januar 2020 beließ die EZB ihr gezeichnetes Kapital unverändert. Der Anteil der Bank of England am gezeichneten Kapital der EZB wurde sowohl auf die NZBen des Euroraums als auch auf die verbleibenden NZBen außerhalb des Euroraums aufgeteilt. Außerdem beschloss der EZB-Rat, dass die NZBen des Euroraums ihre erhöhten Kapitalanteile in zwei jährlichen Raten von jeweils 610 Mio. € in den Jahren 2021 und 2022 in voller Höhe einzahlen. Nachdem die NZBen des Euroraums die zweite Rate am 28. Dezember 2022 eingezahlt hatten, erhöhte sich das eingezahlte Kapital der EZB auf insgesamt 8 880 Mio. €, wie der nachstehenden Tabelle zu entnehmen ist.

Die NZBen außerhalb des Euroraums müssen als Beitrag zu den Betriebskosten der EZB 3,75 % ihres Anteils am gezeichneten Kapital der EZB einzahlen. Seit 1. Februar 2020 ist dieser Beitrag auf insgesamt 76 Mio. € angewachsen. Die NZBen außerhalb des Euroraums haben weder Anspruch auf ausschüttbare EZB-Gewinne, noch müssen sie für Verluste der EZB aufkommen.

2.5 Außerbilanzielle Geschäfte

Erläuterung 17 – Wertpapierleihprogramme

Im Rahmen der Eigenmittelverwaltung hat die EZB eine Vereinbarung über ein Wertpapierleihprogramm getroffen. Dabei nimmt sie die Dienste eines Spezialinstituts in Anspruch, das in ihrem Auftrag Wertpapierleihgeschäfte durchführt.

Ferner hat die EZB in Übereinstimmung mit den Beschlüssen des EZB-Rats ihre Bestände an Wertpapieren, die im Rahmen des ersten, zweiten und dritten CBPP, des PSPP und des PEPP erworben wurden, sowie ihre Bestände an Wertpapieren, die im Rahmen des SMP erworben wurden und auch für einen Ankauf im Rahmen des PSPP zugelassen sind, für Wertpapierleihgeschäfte zur Verfügung gestellt.[45]

Diese Wertpapierleihgeschäfte werden in Nebenbüchern (außerbilanziell) erfasst, es sei denn, sie werden gegen Barsicherheiten abgewickelt, die bis zum Jahresende noch nicht angelegt worden sind.[46] Zum 31. Dezember 2022 waren derartige Wertpapierleihgeschäfte mit einem Volumen von 11 569 Mio. € (2021: 16 156 Mio. €) offen. Davon standen 6 637 Mio. € (2021: 11 821 Mio. €) mit der Leihe von Wertpapieren im Zusammenhang, die zu geldpolitischen Zwecken gehalten werden.

Erläuterung 18 – Zinsfutures

Die folgenden Geschäfte, ausgewiesen zu Wechselkursen am Jahresende, waren offen:

Diese Geschäfte wurden im Zusammenhang mit der Verwaltung der Währungsreserven der EZB durchgeführt.

Erläuterung 19 – Wertpapiertermingeschäfte

Zum 31. Dezember 2022 enthielt diese Position keine Salden. Zum Jahresende 2021 waren Terminverkäufe von Wertpapieren in Höhe von 382 Mio. €, ausgewiesen zu Wechselkursen am Jahresende, offen. Diese Geschäfte waren im Zusammenhang mit der Verwaltung der Währungsreserven der EZB durchgeführt worden.

Erläuterung 20 – Devisenswap- und Devisentermingeschäfte

Verwaltung der Währungsreserven
Im Rahmen der Verwaltung der Währungsreserven der EZB wurden Devisenswap- und Devisentermingeschäfte durchgeführt. Nachfolgend sind die zu Wechselkursen am Jahresende ausgewiesenen offenen Forderungen und Verbindlichkeiten aus diesen Transaktionen dargestellt:

Liquiditätszuführende Swap-Vereinbarungen
Die EZB ist Teil des Netzwerks von Swap-Vereinbarungen unter Zentralbanken und verfügt über gegenseitige Swap-Vereinbarungen mit der Bank of Canada, der Bank of England, der Bank of Japan, dem Federal Reserve System, der Schweizerischen Nationalbank und der People’s Bank of China. Diese Swap-Vereinbarungen ermöglichen die Bereitstellung von a) Liquidität in einer der jeweiligen Währungen der vorgenannten Zentralbanken an Banken des Euroraums oder b) Euro-Liquidität an Finanzinstitute in den jeweiligen Ländern der vorgenannten Zentralbanken. Darüber hinaus bestehen Swap-Vereinbarungen mit der Danmarks Nationalbank, der Narodowy Bank Polski und der Sveriges Riksbank für die Bereitstellung von Euro-Liquidität an Finanzinstitute in ihren jeweiligen Ländern. Mit den vorstehenden Vereinbarungen soll ein möglicher Liquiditätsbedarf gedeckt werden, um potenziellen Marktstörungen entgegenzuwirken, und damit das Risiko nachteiliger Spill-over-Effekte auf die Finanzmärkte und Volkswirtschaften des Euroraums so gering wie möglich gehalten werden.[47]

Im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Liquidität in US-Dollar an Geschäftspartner des Eurosystems entstanden auf US-Dollar lautende Forderungen und Verbindlichkeiten, die 2023 fällig wurden (siehe Erläuterung 11 – „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets“).

Erläuterung 21 – Verwaltung der Anleihe- und Darlehensgeschäfte

Die EZB war auch 2022 für die Verwaltung der Anleihe- und Darlehensgeschäfte zuständig, die von der EU im Rahmen der Fazilität des mittelfristigen finanziellen Beistands und des Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus abgeschlossen wurden, ebenso für die Kreditrahmenvereinbarung für Griechenland und die Verwaltung von Zahlungen im Zusammenhang mit einem EFSF-Kredit.

Als Antwort auf die Covid-19-Pandemie gewährte die EU 2022 weiterhin Darlehen an Mitgliedstaaten. Dies geschah im Rahmen ihres Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Krise (Support to mitigate Unemployment Risks in an Emergency – SURE). Im Jahr 2022 stellte die EU den Mitgliedstaaten weiterhin finanzielle Mittel in Form von nicht rückzahlbarer finanzieller Unterstützung und Darlehen im Rahmen des Programms „Next Generation EU“ bereit. Das Programm war eingerichtet worden, um die wirtschaftliche Erholung in der EU zu unterstützen und den grünen sowie den digitalen Wandel der Wirtschaft in der Union zu fördern. Wie im Vorjahr unterstützte die EZB die Europäische Kommission bei der Verwaltung der Transaktionen im Zusammenhang mit den beiden oben genannten Instrumenten.

Im Jahr 2022 verarbeitete die EZB Zahlungen im Zusammenhang mit allen vorgenannten Transaktionen.

Erläuterung 22 – Eventualverbindlichkeiten aus anhängigen Rechtsstreitigkeiten

Gegen die EZB wurden Klagen im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Aufsichtsfunktionen in Bezug auf die Banca Carige S.p.A. (Banca Carige) eingereicht. In einer dieser Klagen verlangen die Aktionäre der Banca Carige finanziellen Ausgleich von der EZB für den Schaden, der ihnen infolge verschiedener Handlungen der EZB im Zuge der Ausübung ihrer Aufsichtsfunktionen in Bezug auf die Banca Carige entstanden sein soll. Der EZB werden dabei sowohl Unterlassungen als auch schädigende Maßnahmen vorgeworfen. Dieser Fall wird unter anderem unter Berücksichtigung des Ausgangs anderer damit zusammenhängender Fälle entschieden werden. In einem dieser Fälle hat das Gericht der Europäischen Union in seinem Urteil vom 12. Oktober 2022 befunden, dass es für den Beschluss der EZB, einen vorläufigen Verwalter für die Banca Carige zu bestellen, im italienischen Recht keine gesetzliche Grundlage gegeben habe. Dementsprechend hob das Gericht den Beschluss der EZB, einen vorläufigen Verwalter für die Banca Carige zu bestellen, sowie den Beschluss, mit dem die Dauer der vorläufigen Verwaltung im Jahr 2019 erstmals verlängert wurde, auf. Die EZB hat jedoch beim EuGH Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts eingelegt, der dieses Urteil noch aufheben könnte. Zwei weitere Beschlüsse der EZB, mit denen die Dauer der vorläufigen Verwaltung verlängert wurde, werden derzeit im Rahmen einer noch anhängigen Nichtigkeitsklage angefochten.

2.6 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Erläuterung 23 – Nettozinsertrag

Erläuterung 23.1 – Zinserträge aus Währungsreserven

Diese Position beinhaltet die im Zusammenhang mit den Netto-Währungsreserven der EZB angefallenen Zinserträge abzüglich der Zinsaufwendungen.

Die Nettozinserträge/-aufwendungen nach Art des Instruments setzen sich wie folgt zusammen:

Die Nettozinserträge/-aufwendungen nach Währung setzten sich wie folgt zusammen:

Erläuterung 23.2 – Zinserträge aus der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems

In dieser Position werden die Zinserträge aus dem Anteil der EZB von 8 % an der gesamten Euro-Banknotenausgabe erfasst (siehe „Banknotenumlauf“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“ sowie Erläuterung 6.1 „Forderungen im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems“). Die Zinserträge beliefen sich 2022 auf 736 Mio. € (2021: null) und ergaben sich aus dem seit 27. Juli 2022 auf über 0 % gestiegenen Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte. Im Jahr 2021 hatte dieser Zinssatz das ganze Jahr über bei 0 % gelegen.

Erläuterung 23.3 – Verzinsung der Forderungen der NZBen aus übertragenen Währungsreserven

In dieser Position werden die Zinsaufwendungen aufgrund der Forderungen der NZBen des Euroraums aus den an die EZB übertragenen Währungsreserven (siehe Erläuterung 12.1 „Verbindlichkeiten aus der Übertragung von Währungsreserven“) ausgewiesen. Die Zinsaufwendungen beliefen sich 2022 auf 201 Mio. € (2021: null) und ergaben sich aus dem seit 27. Juli 2022 auf über 0 % gestiegenen Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte. Im Jahr 2021 hatte dieser Zinssatz das ganze Jahr über bei 0 % gelegen.

Erläuterung 23.4 – Sonstige Zinserträge und sonstige Zinsaufwendungen

Die Positionen sonstige Zinserträge und sonstige Zinsaufwendungen setzten sich wie folgt zusammen:

1) Die Nettozinserträge der EZB aus im SMP-Portfolio gehaltenen griechischen Staatsanleihen beliefen sich auf 43 Mio. € (2021: 46 Mio. €).

Erläuterung 24 – Realisierte Gewinne/Verluste aus Finanzoperationen

Die realisierten Gewinne und Verluste aus Finanzoperationen setzten sich wie folgt zusammen:

Realisierte Kursverluste (netto) schließen realisierte Gewinne und Verluste aus Wertpapieren und Zinsfutures ein. Hauptgrund für die realisierten Kursverluste (netto) im Jahr 2022 waren realisierte Kursverluste in Bezug auf Wertpapiere in US-Dollar nach dem Anstieg der Renditen von US-Dollar-Wertpapieren. Die realisierten Kursverluste (netto) wurden durch realisierte Wechselkursgewinne teilweise ausgeglichen, die sich hauptsächlich infolge von kursbedingten Abschreibungen auf US-Dollar-Wertpapiere zum Jahresende ergaben.

Die nachstehende Tabelle zeigt die pro Währung und Quartal realisierten Gewinne und Verluste aus Finanzoperationen:

Erläuterung 25 – Abschreibungen auf Finanzanlagen und ‑positionen

Die Abschreibungen auf Finanzanlagen und -positionen gestalteten sich wie folgt:

Der Marktwert der meisten im Eigenmittelportfolio und im US-Dollar-Portfolio gehaltenen Wertpapieren ging zurück, während die entsprechenden Renditen im Jahr 2022 anstiegen. Daraus ergaben sich zum Jahresende nicht realisierte Wertpapierkursverluste.

Erläuterung 26 – Nettoerträge/-aufwendungen aus Gebühren und Provisionen

Im Jahr 2022 setzten sich die in dieser Position erfassten Erträge in erster Linie aus Aufsichtsgebühren zusammen. Bei den Aufwendungen handelte es sich vor allem um Depotgebühren.

Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit Aufsichtsaufgaben
Bei den Erträgen im Zusammenhang mit der Bankenaufsicht handelt es sich hauptsächlich um Erträge aus Aufsichtsgebühren. Um die Ausgaben im Zusammenhang mit der Wahrnehmung ihrer Aufsichtsaufgaben zu decken, erhebt die EZB jährliche Gebühren von den beaufsichtigten Unternehmen. Basierend auf den tatsächlichen jährlichen Ausgaben der EZB für ihre Aufsichtsaufgaben beliefen sich die Erträge aus Aufsichtsgebühren 2022 auf 594 Mio. € (2021: 578 Mio. €).

Die Höhe der zu erhebenden Aufsichtsgebühren bemisst sich an den tatsächlichen jährlichen Ausgaben, bereinigt um Beträge, die für vorangegangene Gebührenzeiträume an einzelne Banken zurückerstattet oder von diesen gezahlt wurden, sowie um sonstige Anpassungen, einschließlich Zinseinnahmen aufgrund von Zahlungsverzug.[48] Unter Berücksichtigung einer Anpassung in Höhe der Verzugszinseinnahmen und Nettoerstattungen an einzelne Banken für vorangegangene Gebührenzeiträume belaufen sich die jährlichen Aufsichtsgebühren, die von den beaufsichtigten Unternehmen für den Gebührenzeitraum 2022 zu erheben sind, auf einen Betrag, der in etwa den tatsächlichen jährlichen Ausgaben in Höhe von 594 Mio. € entspricht[49] (siehe Erläuterung Nr. 7.4 „Aktive Rechnungsabgrenzungsposten“). Die Aufsichtsgebühren der einzelnen Banken werden im zweiten Quartal 2023 erhoben.[50]

Die EZB ist außerdem berechtigt, Verwaltungssanktionen gegen beaufsichtigte Unternehmen zu verhängen, die gegen geltendes EU-Bankenrecht über Aufsichtsanforderungen (einschließlich Aufsichtsbeschlüsse der EZB) verstoßen. Die damit verbundenen Einnahmen werden bei der Berechnung der jährlichen Aufsichtsgebühren nicht berücksichtigt. Gleiches gilt für die Rückerstattung solcher Beträge im Falle einer Änderung oder Aufhebung früherer Sanktionsbeschlüsse. Die entsprechenden Beträge werden hingegen in der Gewinn- und Verlustrechnung der EZB ausgewiesen. Im Jahr 2022 beliefen sich die Einkünfte aus Sanktionen gegen beaufsichtigte Unternehmen auf 12 Mio. € (2021: 1 Mio. €).

Die Erträge der EZB aus Aufsichtsaufgaben setzten sich somit wie folgt zusammen:

Die Ausgaben im Zusammenhang mit der Bankenaufsicht ergeben sich aus der direkten Aufsicht über bedeutende Unternehmen, der Überwachung der Aufsicht über weniger bedeutende Unternehmen sowie den Querschnitts- und Expertenaufgaben. Sie umfassen die direkten Ausgaben der EZB-Aufsichtsfunktion und die relevanten Ausgaben, die sich aus Supportbereichen ergeben, die zur Erfüllung der Aufsichtsaufgaben der EZB erforderlich sind. Dazu zählen Gebäudedienste, Personalmanagement, IT-Dienstleistungen, Rechtsdienste, Revision und Verwaltung, Kommunikations- und Übersetzungsdienste sowie sonstige Dienstleistungen.

Im Jahr 2022 betrugen die tatsächlichen Ausgaben im Zusammenhang mit den Aufsichtsaufgaben der EZB, die über die jährlichen Aufsichtsgebühren gedeckt werden, 594 Mio. € (2021: 578 Mio. €). Der allgemeine Anstieg ist darauf zurückzuführen, dass sich die Aufsichtstätigkeit nach der Pandemie wieder allmählich normalisiert hat und die IT-Systeme im Zusammenhang mit der Bankenaufsicht laufend weiterentwickelt und verbessert werden.

Erläuterung 27 – Erträge aus Aktien und Beteiligungen

Die Dividenden in Höhe von 1 Mio. € im Jahr 2022 (2021: 2 Mio. €), die auf die Aktien gezahlt wurde, die die EZB an der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) hält (siehe Erläuterung 7.2 „Sonstige Finanzanlagen“), wird in dieser Position ausgewiesen.

Erläuterung 28 – Sonstige Erträge

Im Jahr 2022 enthielt diese Position Erträge in Höhe von 61 Mio. € (2021: 56 Mio. €), die sich vor allem aus Beiträgen der NZBen des Euroraums zu Kosten ergaben, die der EZB im Zusammenhang mit gemeinsamen Eurosystem-Projekten entstanden waren.

Erläuterung 29 – Personalaufwendungen

Die Personalaufwendungen setzten sich wie folgt zusammen:

1) Die Gehälter und Zulagen orientieren sich im Wesentlichen am Gehaltsschema der EU und sind mit diesem vergleichbar.

Die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten (in Vollzeitäquivalenten)[51] betrug 4 136 (2021: 4 038), von denen 373 in Führungspositionen tätig waren (2021: 362).

Trotz des Anstiegs der Gehälter und Zulagen infolge der höheren durchschnittlichen Mitarbeiterzahl der EZB gingen die Personalkosten im Jahr 2022 insgesamt zurück. Grund für diesen Rückgang waren vor allem versicherungsmathematische Gewinne im Zusammenhang mit anderen langfristig fälligen Leistungen aufgrund der Verwendung eines höheren Abzinsungssatzes für die versicherungsmathematische Bewertung am Jahresende 2022 (siehe Erläuterung 13.3 „Sonstiges“).

Vergütung des Direktoriums und des Aufsichtsgremiums
Die Mitglieder des Direktoriums und die bei der EZB beschäftigten Mitglieder des Aufsichtsgremiums erhalten ein Grundgehalt und eine Residenzzulage. Dem Präsidenten der EZB wird anstelle einer Residenzzulage eine Dienstwohnung zur Verfügung gestellt. Die Mitglieder des Direktoriums und der Vorsitzende des Aufsichtsgremiums erhalten außerdem eine Aufwandsentschädigung. Gemäß den Beschäftigungsbedingungen für das Personal der Europäischen Zentralbank können Direktoriumsmitglieder und Mitglieder des Aufsichtsgremiums, je nach persönlicher Situation, Anspruch auf eine Haushaltszulage, eine Kinder- und Ausbildungszulage sowie sonstige Zulagen haben. Die auf das Gehalt erhobenen Steuern gehen an die EU; des Weiteren werden Beiträge für die Altersversorgung sowie für Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung abgezogen. Zulagen sind steuerfrei und werden bei der Berechnung der Pensionsansprüche nicht berücksichtigt.

Die Grundgehälter der Mitglieder des Direktoriums und der bei der EZB beschäftigten Mitglieder des Aufsichtsgremiums (d. h. ohne die Vertreter der nationalen Aufsichtsbehörden) im Jahr 2022 waren wie folgt:[52]

1) Frank Elderson trat sein Amt als Mitglied des Direktoriums am 15. Dezember 2020 an; seine Vergütung für die restlichen Tage des Monats Dezember 2020 wurde in den Aufwendungen für 2021 berücksichtigt, da sie im Januar 2021 ausgezahlt wurde.
2) In der Gesamtzahl enthalten ist die Vergütung des Vorsitzenden des Aufsichtsgremiums und der vier Vertreter der EZB. Frank Elderson erhält in seiner Funktion als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsgremiums keine zusätzliche Vergütung. Die Gesamtzahlen für 2022 sind niedriger, was auf einen zeitlichen Abstand zwischen dem Ende der Amtszeit von Pentti Hakkarainen bzw. dem Beginn der Amtszeit seiner Nachfolgerin Anneli Tuominen zurückzuführen ist.

Die an die Mitglieder beider Leitungsgremien gezahlten Zulagen und der für sie gezahlte Beitrag der EZB zur Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung betrugen insgesamt 1 110 618 € (2021: 1 097 128 €).

Ehemalige Mitglieder beider Leitungsgremien erhalten gegebenenfalls für einen befristeten Zeitraum nach Ende ihrer Amtszeit Übergangsgelder. Im Jahr 2022 betrugen die diesbezüglichen Aufwendungen, damit zusammenhängende Zulagen sowie die Beiträge der EZB zur Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung ehemaliger Mitglieder beider Leitungsgremien 742 892 € (2021: 977 547 €). Der Rückgang dieser Übergangsgelder ist darauf zurückzuführen, dass weniger ehemalige Mitglieder beider Leitungsgremien im Jahr 2022 Übergangsgelder erhielten und die noch berechtigten Mitglieder einen geringeren Betrag erhielten, da sie sich am Ende des Übergangszeitraums befanden.

Die an ehemalige Mitglieder beider Leitungsgremien und deren Angehörige ausgezahlten pensionsbezogenen Zahlungen (inklusive Zulagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses) sowie die für sie geleisteten Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung beliefen sich auf 1 095 737 € (2021: 4 047 008 €).[53] Im Jahr 2021 hatte dieser Betrag eine Einmalzahlung beinhaltet, die nach dem Ausscheiden eines ehemaligen Mitglieds eines Leitungsgremiums anstelle zukünftiger Pensionszahlungen geleistet worden war.

Erläuterung 30 – Verwaltungsaufwendungen

Die Verwaltungsaufwendungen setzten sich wie folgt zusammen:

Der allgemeine Anstieg der Verwaltungsaufwendungen im Jahr 2022 resultierte aus mehreren ausgleichenden Faktoren. Die fortgesetzte allmähliche Rückkehr zu einem normalen Aktivitätsniveau nach der Pandemie sowie neue und verbesserte IT-Dienstleistungen in der Bankenaufsicht waren der Grund dafür, dass im Jahr 2022 höhere Aufwendungen zu verzeichnen waren. Diese höheren Aufwendungen wurden durch geringere Ausgaben für die Inanspruchnahme externer Berater vor allem im Zusammenhang mit IT-Projektaktivitäten teilweise ausgeglichen. Zudem waren die Ausgaben für Miete, Gebäudeinstandhaltung und Versorgungsleistungen im Jahr 2022 niedriger, da es im Vorjahr zu einem einmaligen Aufwand im Zusammenhang mit der Beseitigung von aus der Bauphase verbliebenen Mängeln an der Infrastruktur des Hauptgebäudes gekommen war, durch den sich die Ausgaben unter der entsprechenden Kategorie für das betreffende Jahr erhöht hatten.

Erläuterung 31 – Aufwendungen für Banknoten

Im Jahr 2022 beliefen sich diese Aufwendungen auf 9 Mio. € (2021: 13 Mio. €). Sie ergaben sich vor allem aus dem grenzüberschreitenden Transport von Euro-Banknoten zur Belieferung der NZBen mit druckfrischen Geldscheinen sowie zwischen den NZBen zum Ausgleich von Engpässen durch Überschussbestände. Diese Kosten werden zentral von der EZB getragen.

Erläuterung 32 – Sonstige Aufwendungen

Im Jahr 2021 umfasste diese Position die Rückerstattung eines Betrags von 5 Mio. € im Zusammenhang mit Verwaltungssanktionen, die 2018 von der EZB gegen drei beaufsichtigte Unternehmen derselben Gruppe verhängt worden waren. Das Gericht der Europäischen Union hatte die entsprechenden Beschlüsse teilweise aufgehoben (siehe Erläuterung 26 „Nettoerträge/-aufwendungen aus Gebühren und Provisionen“). Im Jahr 2022 wurden unter dieser Position keine Aufwendungen verbucht.

2.7 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Erläuterung 33 – Beitritt Kroatiens zum Euroraum

Nach Maßgabe des Beschlusses (EU) 2022/1211 des Rates vom 12. Juli 2022 gemäß Artikel 140 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union führte Kroatien am 1. Januar 2023 die einheitliche Währung ein. Gemäß Artikel 48.1 der ESZB-Satzung und den vom EZB-Rat am 30. Dezember 2022 verabschiedeten Rechtsakten zahlte die Hrvatska narodna banka mit Wirkung vom 1. Januar 2023 für ihren noch ausstehenden Anteil am gezeichneten Kapital der EZB einen Betrag in Höhe von 69 Mio. € ein. Gemäß Artikel 48.1 in Verbindung mit Artikel 30.1 der ESZB-Satzung übertrug die Hrvatska narodna banka der EZB mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Währungsreserven in Höhe von insgesamt 640 Mio. €. Die eingebrachten Währungsreserven bestanden aus US-Dollar in bar (85 %) und Gold (15 %).

Der Hrvatska narodna banka wurden für das von ihr eingezahlte Kapital sowie die Währungsreserven Forderungen in entsprechender Höhe gutgeschrieben. Diese Forderungen sind analog zu den bestehenden Forderungen der anderen NZBen des Euroraums zu behandeln (siehe Erläuterung Nr. 12.1 „Verbindlichkeiten aus der Übertragung von Währungsreserven“).

2.8 Jahresabschlüsse 2018-22

2.8.1 Bilanz

Anmerkung: Im Sinne der besseren Vergleichbarkeit wurden die Beträge in den Unterpositionen „Öffentliche Haushalte“ und „Sonstige Verbindlichkeiten“ unter „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen im Euro-Währungsgebiet“ für 2018 und 2019 entsprechend dem seit 2020 angewandten Ansatz angepasst. Nähere Einzelheiten zu dieser Änderung sind unter „Neuklassifizierungen“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“ des Erweiterten Jahresabschlusses der EZB 2020 zu finden.

2.8.2 Gewinn- und Verlustrechnung

3 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Präsidentin und den Rat
der Europäischen Zentralbank
Frankfurt am Main

Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss der EZB 2022

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank (EZB) für das am 31. Dezember 2022 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft. Dieser ist im erweiterten Jahresabschluss der EZB enthalten und umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, eine Zusammenfassung der Rechnungslegungsgrundsätze sowie sonstige Erläuterungen.

Nach unserer Einschätzung vermittelt der vorliegende Jahresabschluss gemäß den vom EZB-Rat aufgestellten Grundsätzen (siehe Beschluss (EU) 2016/2247 der EZB vom 3. November 2016 über den Jahresabschluss der EZB (EZB/2016/35), geänderte Fassung, der sich auf die Leitlinie (EU) 2016/2249 der EZB vom 3. November 2016 über die Rechnungslegungsgrundsätze und das Berichtswesen im Europäischen System der Zentralbanken (EZB/2016/34), geänderte Fassung, stützt) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der EZB zum 31. Dezember 2022 und der finanziellen Ergebnisse ihrer Tätigkeit im Geschäftsjahr 2022.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung gemäß den International Standards on Auditing („ISA“) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Standards ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den deutschen berufsrechtlichen Vorschriften, die für unsere Prüfung des Jahresabschlusses maßgeblich sind und die mit dem Verhaltenskodex für Berufsangehörige des International Ethics Standards Boards for Accountants („IESBA-Kodex“) in Einklang stehen, von der EZB unabhängig und haben unsere sonstigen Berufspflichten gemäß diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Sonstige Informationen

Das Direktorium der EZB („Direktorium“) ist für die im erweiterten Jahresabschluss der EZB enthaltenen sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle im erweiterten Jahresabschluss der EZB enthaltenen Informationen, mit Ausnahme des Jahresabschlusses der EZB und unseres Bestätigungsvermerks.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir hierzu keine Form von Schlussfolgerung hinsichtlich der Sicherheit ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung des Direktoriums und der für die Überwachung des Jahresabschlusses Verantwortlichen

Das Direktorium ist für die Erstellung und eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung des Jahresabschlusses gemäß den vom EZB-Rat aufgestellten Grundsätzen verantwortlich; diese Grundsätze sind im Beschluss (EU) 2016/2247 der EZB vom 3. November 2016 über den Jahresabschluss der EZB (EZB/2016/35), geänderte Fassung, dargelegt, der sich auf die Leitlinie (EU) 2016/2249 der EZB vom 3. November 2016 über die Rechnungslegungsgrundsätze und das Berichtswesen im Europäischen System der Zentralbanken (EZB/2016/34), geänderte Fassung, stützt. Ferner ist das Direktorium für die internen Kontrollen verantwortlich, die nach seinem Ermessen für die Erstellung eines Jahresabschlusses notwendig sind, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Angaben ist.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses ist das Direktorium dafür verantwortlich, die Fähigkeit der EZB zur Unternehmensfortführung zu überprüfen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben sowie den Rechnungslegungsgrundsatz der Unternehmensfortführung anzuwenden.

Die für die Überwachung Verantwortlichen sind für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der EZB verantwortlich.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist es, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss insgesamt frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Angaben ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit den ISA durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Angabe stets aufdeckt. Falsche Angaben können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftige Gründe für die Erwartung bestehen könnten, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Im Rahmen der Abschlussprüfung gemäß den ISA üben wir während der gesamten Planung und Durchführung der Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Angaben im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Angaben nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Angaben oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;
  • machen wir uns ein Bild von dem für die Abschlussprüfung maßgeblichen internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der EZB abzugeben;
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den Verantwortlichen angewandten Rechnungslegungsgrundsätze sowie die Vertretbarkeit der von den Verantwortlichen dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;
  • ziehen wir Schlussfolgerungen zur Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Unternehmensfortführung durch die Verantwortlichen und leiten aus den erlangten Prüfungsnachweisen ab, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der EZB zur Fortführung ihrer Tätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die entsprechenden Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil abzuändern. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise;
  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau sowie den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben und ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der EZB vermittelt.

Wir sind verpflichtet, mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen zu erörtern, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Frankfurt am Main, 14. Februar 2023

Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
(Düsseldorf)

4 Erläuterungen zur Gewinnverteilung/Verlustabdeckung

Diese Erläuterungen sind nicht Bestandteil des Jahresabschlusses der EZB für das Jahr 2022.

Gemäß Artikel 33 der ESZB-Satzung wird der Nettogewinn der EZB in der folgenden Reihenfolge verteilt:

  1. Ein vom EZB-Rat zu bestimmender Betrag, der 20 % des Nettogewinns nicht übersteigen darf, wird dem allgemeinen Reservefonds bis zu einer Obergrenze von 100 % des Kapitals zugeführt.
  2. Der verbleibende Nettogewinn wird an die Anteilseigner der EZB ausgeschüttet, ihren eingezahlten Anteilen entsprechend.[54]

Falls die EZB einen Verlust erwirtschaftet, kann der Fehlbetrag aus dem allgemeinen Reservefonds der EZB und erforderlichenfalls nach einem entsprechenden Beschluss des EZB-Rats aus den monetären Einkünften des betreffenden Geschäftsjahres im Verhältnis und bis in Höhe der Beträge gezahlt werden, die nach Artikel 32.5 der ESZB-Satzung an die nationalen Zentralbanken verteilt werden.[55]

Das Jahresergebnis der EZB für 2022 belief sich auf null. Daher erfolgte keine Gewinnausschüttung.

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Informationen zur Fachterminologie finden sich im EZB-Glossar (nur auf Englisch verfügbar).

HTML ISBN 978-92-899-5896-7, ISSN 2443-4744, doi: 10.2866/279, QB-BS-23-001-DE-Q


  1. Bei den im vorliegenden Dokument enthaltenen Zahlen- und Prozentangaben kann es rundungsbedingt zu Abweichungen kommen.

  2. Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die entsprechenden Erläuterungen. Der erweiterte Jahresabschluss besteht aus dem Jahresabschluss, dem Managementbericht, dem Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers und den Erläuterungen zur Gewinnverteilung/Verlustabdeckung. Weitere Informationen zu dem mit seiner Erstellung und Genehmigung verbundenen Prozess finden sich auf der Website der EZB.

  3. Im Jahr 2022 bestand das Eurosystem aus 19 NZBen. Am 12. Juli 2022 billigte der Rat der Europäischen Union förmlich die Einführung des Euro durch Kroatien am 1. Januar 2023. Ab diesem Zeitpunkt erhöhte sich durch den Beitritt der Hrvatska narodna banka die Anzahl der NZBen des Eurosystems auf 20.

  4. Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 1, geänderte Fassung. Der inoffizielle konsolidierte Text mit der Liste der Änderungen findet sich hier.

  5. Protokoll (Nr. 4) über die Satzung des europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 230. Das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) setzt sich aus der EZB und den NZBen aller 27 EU-Mitgliedstaaten zusammen.

  6. Das APP umfasst das dritte Programm zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen (CBPP3), das Programm zum Ankauf von Asset-Backed Securities (ABSPP), das Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors (PSPP) und das Programm zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (CSPP). Die EZB erwirbt keine Wertpapiere im Rahmen des CSPP. Weitere Informationen zum APP finden sich auf der Website der EZB.

  7. Weitere Informationen zum PEPP finden sich auf der Website der EZB.

  8. Weitere Informationen finden sich in der Pressemitteilung vom 15. Dezember 2022 zu den geldpolitischen Beschlüssen des EZB-Rats.

  9. Weitere Informationen zu Laufzeitbeschränkungen für das APP sowie das PEPP finden sich auf der Website der EZB.

  10. Diese Bestände umfassen Forderungen aus den Bilanzpositionen „Forderungen in Fremdwährung an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets – Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Auslandskredite und sonstige Auslandsaktiva“ sowie „Forderungen in Fremdwährung an Ansässige im Euro-Währungsgebiet“.

  11. Im Einklang mit den Empfehlungen der Taskforce für die Offenlegung klimabezogener Finanzinformationen wird die EZB im März 2023 klimabezogene Finanzinformationen in Bezug auf ihre Eigenmittel- und Pensionsfondsportfolios auf der Website der EZB offenlegen.

  12. Die Aufwendungen der EZB für die Wahrnehmung ihrer Aufsichtsaufgaben werden über die jährlichen Aufsichtsgebühren gedeckt, die von den beaufsichtigten Unternehmen erhoben werden. Weitere Einzelheiten finden sich auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht.

  13. Gemäß Artikel 21 der ESZB-Satzung kann die EZB als Fiskalagent für Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der Union, Zentralregierungen, regionale oder lokale Gebietskörperschaften oder andere öffentlich-rechtliche Körperschaften, sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Unternehmen der Mitgliedstaaten tätig werden.

  14. Die Bilanzposition „Ausgleichsposten aus Neubewertung“ umfasst auch Neubewertungen in Bezug auf Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

  15. Siehe Pressemitteilung vom 30. Januar 2020 zum gezeichneten Kapital der EZB nach dem Ausscheiden der Bank of England aus dem ESZB.

  16. Erträge aus Aufsichtsgebühren sind unter „Sonstige Erträge und Aufwendungen“ erfasst (siehe Abbildung 13).

  17. Der ES ist definiert als wahrscheinlichkeitsgewichteter durchschnittlicher Verlust, der in den ungünstigsten (1-p) % der Szenarien eintritt, wobei p das Konfidenzniveau angibt.

  18. Weitere Informationen zum Risikomodellierungsansatz finden sich in The financial risk management of the Eurosystem monetary policy operations, EZB, Juli 2015.

  19. Die Ergebnisse dieses Stresstests für die Bestände an Unternehmensanleihen werden in die klimabezogenen Offenlegungen zu den Beständen an Unternehmensanleihen der NZBen des Euroraums im Rahmen des CSPP und des PEPP integriert, die die EZB ab März 2023 jährlich veröffentlichen wird. Darüber hinaus sollen die allgemeinen qualitativen Ergebnisse dieses Stresstests im März 2023 im Wirtschaftsbericht veröffentlicht werden.

  20. Das operationelle Risiko umfasst alle nichtfinanziellen Risiken und ist definiert als das Risiko negativer Auswirkungen auf den Betrieb, den Ruf oder die Finanzlage der EZB, das durch die Beschäftigten, eine unzureichende Umsetzung bzw. ein Versagen der internen Governance oder der Geschäftsabläufe, ein Versagen der den Abläufen zugrunde liegenden Systeme oder durch externe Ereignisse (z. B. Naturkatastrophen oder Angriffe von außen) verursacht wird.

  21. Weitere Einzelheiten zur Governance-Struktur der EZB finden sich auf der Website der EZB.

  22. Das Management des Verhaltensrisikos hat im Unternehmenssektor wie auch im öffentlichen Sektor zunehmend an Bedeutung gewonnen. Es ist als Ergänzung des Managements finanzieller und operationeller Risiken zu sehen und kann bei der EZB als das Risiko eines Reputationsverlusts oder sonstiger Schäden definiert werden, die dadurch entstehen, dass hochrangige Funktionsträger oder das Personal der EZB die Ethik- und Integritätsregeln und/oder die Standards guter Unternehmensführung und guter Verwaltung nicht einhalten.

  23. Die detaillierten Rechnungslegungsgrundsätze der EZB sind in dem Beschluss (EU) 2016/2247 der EZB vom 3. November 2016 über den Jahresabschluss der EZB (EZB/2016/35), ABl. L 347 vom 20.12.2016, S. 1, geänderte Fassung, festgelegt. Der inoffizielle konsolidierte Text mit der Liste der Änderungen findet sich hier.
    Um eine harmonisierte buchmäßige Erfassung und Meldung der Geschäfte des Eurosystems sicherzustellen, stützt sich der Beschluss auf die Leitlinie (EU) 2016/2249 der EZB vom 3. November 2016 über die Rechnungslegungsgrundsätze und das Berichtswesen im Europäischen System der Zentralbanken (EZB/2016/34), ABl. L 347 vom 20.12.2016, S. 37, geänderte Fassung. Der inoffizielle konsolidierte Text mit der Liste der Änderungen findet sich hier.
    Diese Grundsätze, die bei Bedarf regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, stehen im Einklang mit den Bestimmungen von Artikel 26.4 der ESZB-Satzung zur Harmonisierung der buchmäßigen Erfassung und der Meldung der Geschäfte des Eurosystems.

  24. Rechnungsabgrenzungsposten und Rückstellungen für Verwaltungsaufwendungen werden erst ab einem Mindestbetrag von 100 000 € erfasst.

  25. Die von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf freiwilliger Basis geleisteten Beiträge können bei der Pensionierung für den Erwerb einer zusätzlichen Pension verwendet werden. Ab diesem Zeitpunkt wird diese Pension Bestandteil der leistungsorientierten Verpflichtung.

  26. Zum 31. Dezember 2022 nahmen folgende NZBen außerhalb des Euroraums an TARGET2 teil: Българска народна банка (Bulgarische Nationalbank), Danmarks Nationalbank, Hrvatska Narodna Banka, Narodowy Bank Polski und Banca Naţională a României.

  27. Beschluss der EZB vom 13. Dezember 2010 über die Ausgabe von Euro-Banknoten (EZB/2010/29) (2011/67/EU), ABl. L 35 vom 9.2.2011, S. 26, geänderte Fassung. Der inoffizielle konsolidierte Text mit der Liste der Änderungen findet sich hier.

  28. Der Banknoten-Verteilungsschlüssel bezeichnet die Prozentsätze, die sich unter Berücksichtigung des Anteils der EZB an den insgesamt ausgegebenen Euro-Banknoten und aus der Anwendung des Kapitalzeichnungsschlüssels auf den Anteil der NZBen an den insgesamt ausgegebenen Banknoten ergeben.

  29. Beschluss (EU) 2016/2248 der EZB vom 3. November 2016 über die Verteilung der monetären Einkünfte der nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist (EZB/2016/36), ABl. L 347 vom 20.12.2016, S. 26, geänderte Fassung. Der inoffizielle konsolidierte Text mit der Liste der Änderungen findet sich hier.

  30. Beschluss (EU) 2015/298 der EZB vom 15. Dezember 2014 über die vorläufige Verteilung der Einkünfte der EZB (EZB/2014/57), ABl. L 53 vom 25.2.2015, S. 24, geänderte Fassung. Der inoffizielle konsolidierte Text mit der Liste der Änderungen findet sich hier.

  31. Umgerechnet 504,8 Tonnen.

  32. Forderungen abzüglich Verbindlichkeiten in der jeweiligen Fremdwährung, die einer Neubewertung unterliegen. Diese sind in den Positionen „Forderungen in Fremdwährung an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets“, „Forderungen in Fremdwährung an Ansässige im Euro-Währungsgebiet“, „Aktive Rechnungsabgrenzungsposten“, „Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften“ (Passivseite) und „Passive Rechnungsabgrenzungsposten“ erfasst und berücksichtigen in außerbilanziellen Positionen ausgewiesene Devisentermin- sowie Devisenswapgeschäfte. Kursgewinne bei Finanzinstrumenten in Fremdwährung infolge von Neubewertungen sind nicht enthalten.

  33. Weitere Einzelheiten zu den liquiditätszuführenden Geschäften in Euro des Eurosystems gegen notenbankfähige Sicherheiten finden sich auf der Website der EZB.

  34. Weitere Informationen zum APP finden sich auf der Website der EZB.

  35. Siehe Pressemitteilung vom 10. März 2022 zu den geldpolitischen Beschlüssen des EZB-Rats.

  36. Siehe Pressemitteilung vom 9. Juni 2022 zu den geldpolitischen Beschlüssen des EZB-Rats.

  37. Siehe Pressemitteilung vom 15. Dezember 2022 zu den geldpolitischen Beschlüssen des EZB-Rats.

  38. Weitere Informationen zum PEPP finden sich auf der Website der EZB.

  39. Siehe Pressemitteilung vom 16. Dezember 2021 zu den geldpolitischen Beschlüssen des EZB-Rats.

  40. Marktwerte sind indikativer Natur und werden anhand von Marktnotierungen abgeleitet. Sind keine Marktnotierungen verfügbar, werden die Marktpreise anhand interner Eurosystem-Modelle geschätzt.

  41. Weitere Informationen finden sich auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht.

  42. Wertpapierleihgeschäfte werden in Nebenbüchern (außerbilanziell) erfasst, es sei denn, sie werden gegen Barsicherheiten abgewickelt, die bis zum Jahresende noch nicht angelegt worden sind (siehe Erläuterung 17 „Wertpapierleihprogramme“).

  43. Nebensysteme sind Finanzmarktinfrastrukturen, denen vom EZB-Rat der Zugang zur TARGET2-EZB-Komponente gewährt worden ist, vorausgesetzt sie erfüllen die in dem Beschluss der EZB vom 24. Juli 2007 über die Bedingungen von TARGET2-EZB (EZB/2007/7) (2007/601/EG) (ABl. L 237, 8.9.2007, S. 71) festgelegten Anforderungen. Der inoffizielle konsolidierte Text mit der Liste der Änderungen findet sich hier. Je nach betreibender Stelle werden die Nebensysteme entweder als Ansässige im Euro-Währungsgebiet (siehe Erläuterung 10.2 „Sonstige Verbindlichkeiten“) oder Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets (siehe Erläuterung 11 „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets“) betrachtet. Weitere Informationen über die Nebensysteme finden sich auf der Website der EZB.

  44. Die leistungsorientierte Säule des Plans spiegelt nur die Pflichtbeiträge der EZB und des Personals wider. Die im Jahr 2022 von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rahmen einer beitragsorientierten Säule auf freiwilliger Basis geleisteten Beiträge beliefen sich auf 189 Mio. € (2021: 220 Mio. €). Diese werden in das Planvermögen investiert. Ihnen steht eine entsprechende Verpflichtung in gleicher Höhe gegenüber.

  45. Die EZB erwirbt keine Wertpapiere des Unternehmenssektors im Rahmen des CSPP und des PEPP und verfügt daher nicht über entsprechende Bestände für Wertpapierleihgeschäfte. Im Jahr 2022 wurden die von der EZB im Rahmen des CBPP1 und des CBPP2 gehaltenen Wertpapiere fällig und standen demnach zum Jahresende nicht mehr für Leihgeschäfte zur Verfügung. Weitere Informationen zur Wertpapierleihe finden sich auf der Website der EZB.

  46. Gibt es zum Jahresende Barsicherheiten, die nicht angelegt wurden, werden diese Transaktionen in der Bilanz erfasst (siehe Erläuterung 9 „Sonstige Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet“ und Erläuterung 11 „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets“).

  47. Weitere Informationen zu liquiditätszuführenden Swap-Vereinbarungen finden sich auf der Website der EZB.

  48. Siehe Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1163/2014 der EZB vom 22. Oktober 2014 über Aufsichtsgebühren (EZB/2014/41), ABl L 311 vom 31.10.2014, S. 23, geänderte Fassung. Der inoffizielle konsolidierte Text mit der Liste der Änderungen findet sich hier.

  49. Der EZB-Beschluss über den Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2022 wird bis spätestens Ende April 2023 erlassen und anschließend veröffentlicht.

  50. Weitere Informationen finden sich auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht.

  51. Ein Vollzeitäquivalent (VZÄ) ist eine Einheit, die der Arbeitszeit entspricht, die ein Vollzeitbeschäftigter innerhalb eines Jahres absolviert. Diese Zahl umfasst Beschäftigte mit unbefristeten, befristeten oder Kurzzeitverträgen sowie Teilnehmer am Graduate Programme der EZB im Verhältnis ihrer geleisteten Arbeitsstunden. Berücksichtigt sind auch Beschäftigte, die sich im Mutterschutz befanden oder längerfristig freigestellt waren, nicht jedoch Beschäftigte, die unbezahlt freigestellt waren.

  52. Es werden Bruttobeträge ausgewiesen, also vor Abzug von Steuern zugunsten der EU.

  53. Durch diese pensionsbezogenen Zahlungen sanken die in der Bilanz ausgewiesenen leistungsorientierten Verpflichtungen. Angaben zu dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Nettobetrag im Zusammenhang mit dem Altersversorgungssystem für die aktuellen Direktoriumsmitglieder und die bei der EZB beschäftigten aktuellen Mitglieder des Aufsichtsgremiums finden sich in Erläuterung 13.3 „Sonstiges“.

  54. NZBen außerhalb des Euroraums haben weder Anspruch auf ausschüttbare EZB-Gewinne, noch müssen sie für Verluste der EZB aufkommen.

  55. Gemäß Artikel 32.5 der ESZB-Satzung wird die Summe der monetären Einkünfte der NZBen unter den NZBen verteilt, ihren eingezahlten Anteilen am Kapital der EZB entsprechend.