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PRESSEMITTEILUNG

EZB-Rat behält derzeitiges Abstimmungssystem bei

18. Dezember 2008

Heute hat der EZB-Rat beschlossen, sein derzeitiges Abstimmungssystem beizubehalten und das Rotationssystem erst dann einzuführen, wenn die Anzahl der Präsidenten und Gouverneure der nationalen Zentralbanken des Euroraums (Präsidenten) 18 übersteigt. Der Beschluss beruht auf Artikel 10.2 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank in der vom EU-Rat am 21. März 2003 geänderten Fassung, in der die Grundsätze für das neue Rotationssystem des EZB-Rats festgelegt wurden.

Dieser Artikel begrenzt die Anzahl der stimmberechtigten Präsidenten auf 15 und sieht eine Rotation der Stimmrechte unter den Präsidenten im EZB-Rat vor, die Stimmrechte der Direktoriumsmitglieder bleiben unberührt. [1] Darüber hinaus wird in Artikel 10.2 festgelegt, dass der EZB-Rat alle zur Durchführung der Grundsätze des Rotationssystems erforderlichen Maßnahmen trifft. Er sieht auch die Möglichkeit vor, die Umsetzung des Rotationssystems zu verschieben, bis die Anzahl der Präsidenten 19 beträgt. Beide Beschlüsse erfordern eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des EZB-Rats. [2]

Der EZB-Rat hat den Beschluss der EZB über die Verschiebung des Beginns des Rotationssystems im EZB-Rat (EZB/2008/29) verabschiedet. Dieser Beschluss wird in Kürze im Amtsblatt der EU und auf der Website der EZB veröffentlicht.

Gleichzeitig legte der EZB-Rat die wesentlichen Aspekte für die Umsetzung des Rotationssystems fest, die Anwendung finden, sobald die Anzahl der Präsidenten 18 übersteigt. Nach der Analyse verschiedener Modelle hat sich der EZB-Rat für das folgende Rotationsmodell entschieden:

Die Stimmrechte unter den Zentralbankpräsidenten rotieren nach einem Monat. Die Anzahl der rotierenden Präsidenten ergibt sich aus der Differenz zwischen der Anzahl der Präsidenten und der Anzahl der jeder Gruppe zugeteilten Stimmrechte abzüglich zwei, wobei im Fall einer negativen Zahl der absolute Wert gilt. Dieses Rotationsmodell ermöglicht es, kurze Zeiträume ohne Stimmrecht für die einzelnen Präsidenten mit einer relativ stabilen Zusammensetzung des stimmberechtigten Kollegiums zu verbinden.

Ein Beschluss der EZB über die Einzelheiten der Umsetzung des Rotationssystems wird zu einem späteren Zeitpunkt verabschiedet und anschließend im Amtsblatt der EU und auf der EZB-Website veröffentlicht. Nach Inkrafttreten des Rotationssystems wird die Liste der stimmberechtigten Präsidenten auf der Website der EZB veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert.

  1. [1] Die EZB-Pressemitteilung vom 20. Dezember 2002 mit dem Titel „Der EZB-Rat bereitet sich auf die Erweiterung vor“ http://www.ecb.europa.eu/press/pr/date/2002/html/index.de.html enthält eine Beschreibung des Rotationssystems.

  2. [2] Weitere Einzelheiten sind im Aufsatz „Änderung der Abstimmungsregeln im EZB-Rat“, insbesondere im Absatz „Regeln für die Verteilung der Zentralbankpräsidenten und Stimmrechte auf die verschiedenen Gruppen“, im EZB-Monatsbericht vom Mai 2003 zu finden.

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