Handlungsrahmen für die Falschgelderkennung und die Sortierung von Euro-Banknoten nach Umlauffähigkeit durch Kreditinstitute und professionelle Bargeldakteure
Die Rahmenvereinbarung des Eurosystems für die Falschgelderkennung und die Sortierung von Euro-Banknoten nach Umlauffähigkeit durch Kreditinstitute und andere professionelle Bargeldakteure wurde heute auf der Website der EZB in englischer Sprache veröffentlicht. Das Dokument wird im Februar 2005 in den anderen Amtssprachen der Gemeinschaft veröffentlicht.
Die neue Rahmenvereinbarung ersetzt die Rahmenvereinbarung für den Betrieb von kombinierten Ein- und Auszahlungsautomaten (Cash-Recycling-Automaten) und von Einzahlungsautomaten, die am 18. April 2002 vom EZB-Rat verabschiedet wurde.
Die nationalen Zentralbanken des Eurosystems werden die Rahmenvereinbarung gegenüber Kreditinstituten und anderen professionellen Bargeldakteuren bis spätestens 2006 umsetzen.
Europäische Zentralbank
Generaldirektion Kommunikation
- Sonnemannstraße 20
- 60314 Frankfurt am Main, Deutschland
- +49 69 1344 7455
- [email protected]
Nachdruck nur mit Quellenangabe gestattet.
Ansprechpartner für Medienvertreter