- PRESSEMITTEILUNG
Euro-Leitkurse und obligatorische Interventionskurse für den bulgarischen Lew und die kroatische Kuna im WKM II
13. Juli 2020
- Obligatorische Interventionskurse für den bulgarischen Lew und die kroatische Kuna infolge ihrer Aufnahme in den Wechselkursmechanismus II (WKM II) mit Wirkung vom 13. Juli 2020 festgelegt
- Obligatorische Interventionskurse einvernehmlich von der Europäischen Zentralbank (EZB) und den nationalen Zentralbanken vereinbart
- Euro-Leitkurs und obligatorische Interventionskurse für die dänische Krone bleiben unverändert
Infolge der Entscheidungen vom 13. Juli 2020 (siehe Kommuniqués der Europäischen Union vom gleichen Tag) über die Euro-Leitkurse im WKM II für den bulgarischen Lew und die kroatische Kuna wurden die obligatorischen Interventionskurse für diese Währungen mit Wirkung vom 13. Juli 2020 festgelegt (siehe nachstehende Tabelle).
Die obligatorischen Interventionskurse wurden gemäß Artikel 1.2 des Abkommens vom 16. März 2006 zwischen der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken der nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten über die Funktionsweise eines Wechselkursmechanismus in der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (Abl. C 73 vom 25.3.2006, S. 21) einvernehmlich zwischen der EZB und der Българска народна банка (der Bulgarischen Nationalbank) und der Hrvatska narodna banka (der Kroatischen Nationalbank) bestimmt.
Der Euro-Leitkurs und die obligatorischen Interventionskurse für die dänische Krone bleiben unverändert.
Euro-Leitkurse und obligatorische Interventionskurse für die Währungen der am WKM II teilnehmenden Mitgliedstaaten, gültig ab dem 13. Juli 2020 |
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Land und Währung |
1 EUR = |
|
Dänemark |
Oberer Interventionspunkt |
7,62824 |
Bulgarien |
Oberer Interventionspunkt |
2,24920 |
Kroatien |
Oberer Interventionspunkt |
8,66468 |
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