- PRESSEMITTEILUNG
Jahresabschluss der EZB für 2023
22. Februar 2024
- EZB meldet Jahresfehlbetrag von 1,3 Mrd. € (2022: null) nach Auflösung der Rückstellung für finanzielle Risiken in Höhe von 6,6 Mrd. €
- Fehlbetrag wird in der Bilanz der EZB als Verlustvortrag ausgewiesen und mit künftigen Überschüssen verrechnet
Laut dem geprüften Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank (EZB) für 2023 betrug der Jahresfehlbetrag der EZB 1 266 Mio. € (2022: null). Er wird in der Bilanz der EZB als Verlustvortrag ausgewiesen und mit künftigen Überschüssen verrechnet. In diesem Fehlbetrag ist bereits die vollständige Auflösung der Rückstellung für finanzielle Risiken in Höhe von 6 620 Mio. € berücksichtigt. Dadurch wurden die im Jahresverlauf entstandenen Verluste teilweise gedeckt. Für 2023 erfolgt keine Gewinnausschüttung an die nationalen Zentralbanken (NZBen) des Euroraums.
Dem Fehlbetrag gingen fast zwei Jahrzehnte deutlicher Gewinne voraus. Er spiegelt die Rolle und die erforderlichen geldpolitischen Maßnahmen des Eurosystems bei der Wahrnehmung seines vorrangigen Mandats – der Gewährleistung von Preisstabilität – wider. Der Verlust wirkt sich nicht auf seine Fähigkeit zur Durchführung einer wirksamen Geldpolitik aus. Die Anhebung der Leitzinsen der EZB zur Bekämpfung der Inflation im Euroraum führte zu höheren Zinsaufwendungen für variabel verzinste Verbindlichkeiten der EZB. Die Zinserträge aus den Vermögenswerten der EZB stiegen jedoch nicht im selben Umfang und im selben Tempo, da diese Vermögenswerte weitgehend feste Zinssätze und lange Laufzeiten haben. Die EZB dürfte in den nächsten Jahren Verluste verzeichnen. Danach sollte sie aber wieder nachhaltige Gewinne erzielen. Die Finanzkraft der EZB wird zudem durch ihr Kapital und ihre umfangreichen Ausgleichsposten aus Neubewertung unterstrichen, die sich Ende 2023 zusammen auf 46 Mrd. € beliefen. In jedem Fall kann die EZB ungeachtet jeglicher Verluste wirksam handeln und ihr vorrangiges Mandat – die Gewährleistung von Preisstabilität – erfüllen.
Im Jahr 2023 beliefen sich die Nettozinsaufwendungen der EZB auf insgesamt 7 193 Mio. € (2022: 900 Mio. € Nettozinserträge). Grund dafür waren hauptsächlich Zinsaufwendungen für TARGET-Nettoverbindlichkeiten der EZB in Höhe von 14 236 Mio. € (2022: 2 075 Mio. €). Die höheren Aufwendungen waren auf den Anstieg des Zinssatzes für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte (HRG) zurückzuführen. Dabei handelt es sich um den Zinssatz, der für die Verzinsung dieser Verbindlichkeit herangezogen wird. Er stieg von durchschnittlich 0,6 % im Jahr 2022 auf durchschnittlich 3,8 % im Jahr 2023. Der Anstieg des HRG-Zinssatzes führte auch zu einem Anstieg der Zinserträge aus dem Anteil der EZB am gesamten Euro-Banknotenumlauf und der Zinsaufwendungen, die an die NZBen im Zusammenhang mit deren Forderungen aus der Übertragung von Währungsreserven an die EZB gezahlt wurden. Sie beliefen sich auf 4 817 Mio. € bzw. 1 335 Mio. € (2022: 736 Mio. € bzw. 201 Mio. €). Die Nettozinserträge aus zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren stiegen auf 3 467 Mio. € (2022: 1 534 Mio. €) und die Nettozinserträge aus Währungsreserven auf 2 382 Mio. € (2022: 798 Mio. €). Diese höheren Erträge ergaben sich hauptsächlich aus den höheren durchschnittlichen Renditen im Euroraum und in den Vereinigten Staaten im Jahr 2023.
Die Abschreibungen beliefen sich auf 38 Mio. € (2022: 1 840 Mio. €). Dies war hauptsächlich auf nicht realisierte Kursverluste bei einer Reihe von im US-Dollar-Portfolio und im Eigenmittelportfolio gehaltenen Wertpapieren zurückzuführen.
Die zu fortgeführten Anschaffungskosten (abzüglich etwaiger Wertminderungen) erfassten Wertpapiere in den zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Portfolios der EZB wurden Werthaltigkeitstests unterzogen. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Tests wurde für diese Portfolios der EZB kein Wertminderungsaufwand erfasst.
Die Personalkosten stiegen insgesamt auf 676 Mio. € (2022: 652 Mio. €). Gründe dafür waren die höhere durchschnittliche Mitarbeiterzahl im Jahr 2023, vor allem in der Bankenaufsicht, und Gehaltsanpassungen. Die sonstigen Verwaltungsaufwendungen erhöhten sich auf 596 Mio. € (2022: 572 Mio. €). Dies war in erster Linie auf die Rückkehr zu einem vollständigen Aktivitätsniveau nach der Pandemie, insbesondere in der Bankenaufsicht, und die Auswirkungen der Inflation zurückzuführen.
Die Einnahmen aus Aufsichtsgebühren beliefen sich auf 654 Mio. € (2022: 594 Mio. €). Sie ergeben sich aus den Gebühren, die die ECB erhebt, um die Aufwendungen für die Wahrnehmung ihrer Aufsichtsaufgaben zu decken.
Der Gesamtumfang der Bilanz der EZB ist um 24 Mrd. € auf 674 Mrd. € (2022: 699 Mrd. €) zurückgegangen. Dieser Rückgang war vor allem darauf zurückzuführen, dass sich die Bestände aus dem Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (APP) aufgrund der nur teilweisen Wiederanlage der Tilgungsbeträge von Wertpapieren bei Fälligkeit in diesem Portfolio zwischen März und Juni 2023 allmählich verringerten und solche Wiederanlagen ab Juli 2023 vollständig eingestellt wurden.
Konsolidierte Bilanz des Eurosystems
Ende 2023 belief sich das Volumen der konsolidierten Bilanz des Eurosystems, das die Aktiva und Passiva der NZBen des Euroraums und der EZB gegenüber Dritten umfasst, auf 6 935 Mrd. € (2022: 7 951 Mrd. €). Die Verringerung gegenüber dem Vorjahr war hauptsächlich auf den Rückgang der Kreditgeschäfte des Eurosystems auf 410 Mrd. € (2022: 1 324 Mrd. €) zurückzuführen. Gründe dafür waren vor allem die Fälligkeit und die vorzeitigen Rückzahlungen der im Rahmen der dritten Serie gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (GLRG III) aufgenommenen Kreditbeträge. Zudem verringerten sich die Bestände des Eurosystems an zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren vorwiegend infolge von Tilgungen um 243 Mrd. € auf 4 694 Mrd. € (2022: 4 937 Mrd. €). Die Bestände der im Rahmen des APP erworbenen Wertpapiere gingen um 228 Mrd. € auf 3 026 Mrd. € und die Bestände des Pandemie-Notfallankaufprogramms (PEPP) um 15 Mrd. € auf 1 666 Mrd. € zurück.
Kontakt für Medienanfragen: William Lelieveldt (Tel.: +49 69 1344 7316)
Anmerkung:
- Bei den hier enthaltenen Zahlenangaben kann es rundungsbedingt zu Abweichungen kommen.
- Weitere Informationen zu den Grundsätzen für die Rechnungslegung und das Berichtswesen der EZB und des Eurosystems sowie zum Jahresabschluss der EZB finden sich im Beschluss (EU) 2016/2247 der EZB vom 3. November 2016 über den Jahresabschluss der EZB (EZB/2016/35), ABl. L 347 vom 20.12.2016, S. 1, und in der Leitlinie (EU) 2016/2249 der Europäischen Zentralbank vom 3. November 2016 über die Rechnungslegungsgrundsätze und das Berichtswesen im Europäischen System der Zentralbanken (EZB/2016/34), ABl. L 347 vom 20.12.2016, S. 37, sowie auf der Website der EZB.
- Die konsolidierte Bilanz des Eurosystems basiert auf vorläufigen, ungeprüften Zahlen. Alle NZBen des Eurosystems werden ihren Jahresabschluss bis Ende Mai 2024 fertigstellen. Danach wird die endgültige konsolidierte Jahresbilanz des Eurosystems veröffentlicht.
Europäische Zentralbank
Generaldirektion Kommunikation
- Sonnemannstraße 20
- 60314 Frankfurt am Main, Deutschland
- +49 69 1344 7455
- [email protected]
Nachdruck nur mit Quellenangabe gestattet.
Ansprechpartner für Medienvertreter