EZB-Rat genehmigt Zulassungskriterien für zusätzliche Kreditforderungen
Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) hat für jene sieben nationalen Zentralbanken (NZBen), die entsprechende Vorschläge unterbreitet haben, spezifische nationale Zulassungskriterien und Risikokontrollmaßnahmen bezüglich der temporären Hereinnahme zusätzlicher Kreditforderungen als Sicherheiten für die Kreditgeschäfte des Eurosystems genehmigt. Einzelheiten hierzu werden auf den Websites der betreffenden NZBen – Banc Ceannais na hÉireann/Central Bank of Ireland, Banco de España, Banque de France, Banca d’Italia, Zentralbank von Zypern, Oesterreichische Nationalbank und Banco de Portugal – zur Verfügung gestellt.
Diese Maßnahmen gehen auf den Beschluss des EZB-Rats vom 8. Dezember 2011 zurück, die Verfügbarkeit von Sicherheiten zu steigern, indem den NZBen des Eurosystems vorübergehend die Hereinnahme von zusätzlichen nicht notleidenden Kreditforderungen als Sicherheiten gestattet ist.
Die Arbeit der NZBen des Eurosystems an der Festlegung spezifischer nationaler Zulassungskriterien für zusätzliche Kreditforderungen dauert an. Trifft der EZB-Rat weitere diesbezügliche Entscheidungen, so werden diese in den monatlich veröffentlichten „Beschlüssen des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)“ kommuniziert bzw. von der jeweiligen NZB bekannt gegeben. Nähere Informationen hierzu erhalten die Geschäftspartner des Eurosystems bei der für sie zuständigen NZB. Die allgemeinen Zulassungskriterien des Eurosystems für Kreditforderungen, die in der Publikation „Durchführung der Geldpolitik im Euro-Währungsgebiet: Allgemeine Regelungen für die geldpolitischen Instrumente und Verfahren des Eurosystems“ aufgeführt sind, bleiben unverändert.
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