Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank (EZB) für das Geschäftsjahr 2005
In der heutigen Sitzung des EZB-Rats erfolgte die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2005 der EZB.
Im Jahr 2005 erzielte die EZB einen Überschuss von 992 Mio €. Durch Bildung einer Rückstellung in gleicher Höhe zur Absicherung gegen Wechselkurs-, Zinsänderungs- und Goldpreisrisiken wurde ein Nettogewinn von genau null ausgewiesen. Die Rückstellung dient der Abdeckung von Verlusten, die sich aus den genannten Risiken ergeben können, insbesondere von Bewertungsverlusten, die nicht durch die Neubewertungskonten gedeckt sind. Das Ausmaß der Rückstellung wird jährlich überprüft.
Das Jahr 2004 schloss die EZB mit einem Jahresfehlbetrag von 1 636 Mio € ab, der vor allem auf die Aufwertung des Euro gegenüber dem US-Dollar und dem japanischen Yen zurückzuführen war. Im Jahr 2005 wertete der Euro gegenüber diesen Währungen ab.
Die Erträge aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der EZB resultieren in erster Linie aus der Anlage ihrer Währungsreserven und des eingezahlten Kapitals in Höhe von 4,1 Mrd € sowie dem Zinsertrag aus ihrem achtprozentigen Anteil am Euro-Banknotenumlauf. Zudem wirkten sich die höheren Zinssätze für US‑Dollarbestände günstig auf den Zinsertrag im Jahr 2005 aus.
Alles in allem erzielte die EZB einen Nettozinsertrag von 1 270 Mio € gegenüber 690 Mio € im Jahr 2004. Ohne die Zinserträge in Höhe von 868 Mio € aus dem Anteil der EZB am Euro-Banknotenumlauf betrug der Nettozinsertrag 402 Mio € gegenüber einem Nettozinsaufwand von 43 Mio € im Vorjahr. Die EZB leistete Zinszahlungen in Höhe von 710 Mio € an die nationalen Zentralbanken (NZBen) im Zusammenhang mit deren Forderungen aus der Übertragung von Währungsreserven an die EZB.
Die Sachaufwendungen der EZB für Personal, Gebäudemieten, Honorare und sonstige Waren und Dienstleistungen beliefen sich auf 316 Mio € (gegenüber 340 Mio € im Jahr 2004). Die Personalaufwendungen nahmen in erster Linie aufgrund einer geänderten Behandlung von versicherungsmathematischen Nettogewinnen/-verlusten im Zusammenhang mit dem EZB-Pensionsplan und sonstigen Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ab. Der Rückgang der Personalaufwendungen wurde jedoch zum Teil durch gestiegene Gehaltszahlungen aufgrund des höheren Personalbestands ausgeglichen. Der Personalbestand der EZB belief sich Ende 2005 auf 1 351 Mitarbeiter (darunter 131 Mitarbeiter in Führungspositionen) gegenüber 1 309 im Vorjahr. Auch die sonstigen Sachaufwendungen gingen vor allem aufgrund von niedrigeren Beraterhonoraren und sonstigen Honoraren zurück. Auf Sachanlagen wurden Abschreibungen in Höhe von 32 Mio € vorgenommen.
Der Jahresabschluss sowie der Managementbericht für das Geschäftsjahr 2005 sind Teil des Jahresberichts 2005 der EZB, der am 25. April 2006 veröffentlicht wird.
Redaktionelle Erläuterungen
- Die Rechnungslegungsgrundsätze der EZB: Für das Eurosystem (und somit auch für die EZB) gelten die vom EZB-Rat gemäß Artikel 26.4 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (ESZB-Satzung) festgelegten gemeinsamen Rechnungslegungsgrundsätze, die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden.[1] Diese Grundsätze basieren im Allgemeinen auf international anerkannten Rechnungslegungsusancen, sind jedoch auf zentralbankspezifische Erfordernisse zugeschnitten. So wird angesichts der hohen Fremdwährungsbestände bei der Mehrzahl der Zentralbanken des Eurosystems und des damit verbundenen Risikos besonderes Augenmerk auf das Vorsichtsprinzip gelegt. Ausdruck des Vorsichtsprinzips sind vor allem die unterschiedliche Behandlung von buchmäßigen Gewinnen und Verlusten für die Zwecke der Erfolgsermittlung sowie das Verbot der Aufrechnung von buchmäßigen Verlusten aus einem Anlageposten mit buchmäßigen Gewinnen aus anderen Anlageposten. Buchmäßige Gewinne werden unter dem Ausgleichsposten aus Neubewertung direkt in der Bilanz ausgewiesen, buchmäßige Verluste am Jahresende, die die im Ausgleichsposten erfassten Neubewertungsgewinne übersteigen, werden hingegen ergebniswirksam als Aufwendungen erfasst. Alle NZBen sind im Rahmen der Meldung ihrer Geschäfte als Teil des Eurosystems für die Erstellung des konsolidierten Wochenausweises des Eurosystems an diese Rechnungslegungsgrundsätze gebunden. Alle NZBen wenden bei der Erstellung ihres Jahresabschlusses freiwillig weitgehend dieselben Rechnungslegungsgrundsätze an wie die EZB.
- Verzinsung der an die EZB übertragenen Währungsreserven: Im Gegenzug für die im Zuge des Beitritts zum Eurosystem an sie übertragenen Währungsreserven hat die EZB jeder NZB eine verzinsliche Forderung gutgeschrieben. Diese Forderungen lauten gemäß Beschluss des EZB-Rats auf Euro und werden auf täglicher Basis zum jeweils geltenden marginalen Zinssatz des Hauptrefinanzierungsinstruments des Eurosystems verzinst, der um einen Abschlag für die unverzinsten Goldbestände reduziert ist. Im Jahr 2005 machten die diesbezüglichen Zinsaufwendungen 710 Mio € aus. Die durch die Anlage der Währungsreserven erwirtschafteten Nettozinserträge beliefen sich auf 889 Mio €.
- Verteilung der Seigniorage der EZB aus ihrem Anteil am Euro-Banknotenumlauf:
Laut Beschluss des EZB-Rats von 2002 wird die Seigniorage der EZB quartalsweise als Gewinnvorauszahlung an die NZBen verteilt.
[2]Zur Verteilung kommt der volle Betrag, es sei denn, der Nettogewinn der EZB für das jeweilige Geschäftsjahr liegt unter ihren Einkünften aus dem Euro-Banknotenumlauf. Letzteres war 2005 der Fall, da der EZB-Rat die Dotierung der Rückstellung für Wechselkurs-, Zinsänderungs- und Goldpreisrisiken beschloss. Im Hinblick auf das voraussichtliche Bilanzergebnis der EZB beschloss der EZB-Rat im Dezember 2005:
- die für die ersten drei Quartale erfolgten Gewinnvorauszahlungen an die NZBen im Umfang von 634 Mio € zurückzufordern und
- die Gewinnvorauszahlung für das vierte Quartal im Umfang von 234 Mio € einzubehalten.
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[1] Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 5. Dezember 2002 über den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank (EZB/2002/11), ABl. L 58 vom 3.3.2003, S. 38, in der geänderten Fassung.
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[2] Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 21. November 2002 über die Verteilung der Einkünfte der Europäischen Zentralbank aus dem Euro-Banknotenumlauf an die nationalen Zentralbanken der teilnehmenden Mitgliedstaaten (EZB/2002/9), ABl. L 323 vom 28.11.2002, S. 49. Dieser Beschluss wurde durch den Beschluss EZB/2005/11, ABl. L 311 vom 26.11.2005, S. 41, aufgehoben, der am 18. November 2005 rechtskräftig wurde. Ab 2006 erfolgt diese Verteilung nur noch zum Jahresende.
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