EZB-KONVERGENZBERICHT 2002
Die Europäische Zentralbank (EZB) veröffentlicht heute ihren Konvergenzbericht 2002. Der Bericht prüft, ob Schweden ein hohes Maß an dauerhafter Konvergenz erreicht hat und ob die innerstaatlichen Rechtsvorschriften mit dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) sowie mit der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und der EZB vereinbar sind. Zu diesem Zweck zieht die EZB das Analyseschema heran, das bereits in den vom Europäischen Währungsinstitut (EWI) 1998 und von der EZB im Jahr 2000 erstellten Konvergenzberichten verwendet wurde. Der Bericht enthält drei Kapitel. Kapitel I beschreibt die zentralen Aspekte bei der Prüfung der wirtschaftlichen Konvergenz im Jahr 2002, in Kapitel II wird der Stand der wirtschaftlichen Konvergenz in Schweden beurteilt und in Kapitel III wird untersucht, ob Schwedens innerstaatliche Rechtsvorschriften einschließlich des Gesetzes über die Sveriges Riksbank mit den Artikeln 108 und 109 des EG-Vertrags und der Satzung des ESZB im Einklang stehen.
Mit der Vorlage dieses Berichts erfüllt die EZB die Vorgabe von Artikel 122 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 121 Absatz 1 des EG-Vertrags, wonach sie dem Rat der Europäischen Union (EU-Rat) mindestens alle zwei Jahre zu berichten hat, "inwieweit die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen bei der Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion bereits nachgekommen sind". Der gleiche Auftrag wurde der Europäischen Kommission erteilt, und beide Berichte wurden dem EU-Rat gleichzeitig vorgelegt. Da Konvergenzberichte für Dänemark und das Vereinigte Königreich nur vorzulegen sind, wenn diese Mitgliedstaaten darum ersuchen, befasst sich der diesjährige Konvergenzbericht in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der dem EG-Vertrag beigefügten diesbezüglichen Protokolle nur mit Schweden.
Der EZB-Konvergenzbericht 2002 kann auf der Website der EZB in den 11 Amtssprachen der Gemeinschaft (http://www.ecb.europa.eu) abgerufen werden. Auf Anfrage sind die verschiedenen Sprachfassungen des Berichts bei der jeweiligen nationalen Zentralbank auch gedruckt erhältlich.
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