BESCHLÜSSE ÜBER DIE AUSGABE VON EURO-BANKNOTEN UND DIE VERTEILUNG DER MONETÄREN EINKÜNFTE
Beschluss über die Ausgabe von Euro-Banknoten
Ab dem 1. Januar 2002 sind Euro-Banknoten gesetzliches Zahlungsmittel in allen Ländern des Euro-Währungsgebiets. Alle Banknoten jeder Stückelung sind gleich, unabhängig davon, in welchem Land sie in Umlauf gebracht werden, und sie können uneingeschränkt in allen Ländern des Euro-W ährungsgebiets zirkulieren.
Der EZB-Rat hat beschlossen, dass die Europäische Zentralbank (EZB) und die zwölf nationalen Zentralbanken (NZBen), die zusammen das Eurosystem bilden, die Euro-Banknoten ausgeben.
Auf die EZB entfällt ein Anteil von 8 % des Gesamtwerts der ab Anfang 2002 umlaufenden Euro-Banknoten, während 92% der Euro-Banknoten von den zwölf NZBen ausgegeben werden. Jede NZB wird in ihrer Bilanz einen Anteil an den ausgegebenen Euro-Banknoten ausweisen, der ihrem eingezahlten Anteil am Kapital der EZB entspricht. Die vom Eurosystem insgesamt ausgegebenen Banknoten werden in dem von der EZB wöchentlich veröffentlichten konsolidierten Ausweis des Eurosystems ausgewiesen.
Entsprechend dem für die Ausführung der Geschäfte des Eurosystems geltenden Grundsatz der Dezentralisierung werden die zwölf NZBen alle Euro-Banknoten, einschließlich der von der EZB ausgegebenen, in Umlauf bringen, zurücknehmen sowie deren physische Bearbeitung übernehmen.
Beschluss über die Verteilung der monetären Einkünfte ab dem Geschäftsjahr 2002
Die Ausübung der währungspolitischen Aufgaben erzeugt monetäre Einkünfte, die gemeinhin als Seigniorage-Einkünfte" bezeichnet werden. Gemäß der Satzung des Europäischen
Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank sind diese im Euro-Währungsgebiet erzeugten Einkünfte zusammenzulegen und unter den NZBen entsprechend ihren jeweiligen eingezahlten Anteilen am Kapital der EZB zu verteilen, und zwar so, dass sichergestellt ist, dass sich zukünftig Veränderungen im Banknotenumlauf nicht auf die relativen Einkünfte der NZBen auswirken.
In den drei Jahren von 1999 bis 2001 wurden die Seigniorage-Einkünfte aus den ausgegebenen nationalen Banknoten nicht zusammengelegt und verteilt. Der Beschluss des EZB-Rats, der das ab 2002 anwendbare Verfahren festlegt, bezieht zur Berechnung monetärer Einkünfte alle Banknoten in die monetären Verbindlichkeiten der NZBen mit ein. Diese Einbeziehung wird im Rahmen einer Übergangsregelung, die den Einfluss auf die laufenden relativen Einkünfte der NZBen abfedern soll, schrittweise wirksam. Während der Übergangszeit bis Ende 2007 werden die unter den NZBen zu verteilenden Einkünfte angepasst, indem die Unterschiede zwischen dem Durchschnittswert der im Zeitraum von Juli 1999 bis Juni 2001 in Umlauf befindlichen Banknoten jeder NZB und dem Durchschnittswert der Banknoten, die ihnen nach dem Kapitalschlüssel der EZB in diesem Zeitraum zugeteilt worden wären, berücksichtigt werden. Diese Anpassung wird bis Ende 2007 in jährlichen Schritten zurückgeführt; danach werden die monetären Einkünfte vollständig entsprechend den jeweiligen eingezahlten Anteilen der NZBen am Kapital der EZB verteilt.
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